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Vertragsrecht | 01.07.2016

Kostenfalle-Internet

Profi-Kochrezepte – Kostenfalle der B2B Web Consulting GmbH

Warum auch die Suche nach Koch­rezepten im Internet zu einem bösen Erwachen führen kann

Ärger und Überraschung sind groß, wenn die Firma B2B Web Consulting GmbH ihre gesalzenen Rechnungen versendet. Auf der Seite profi-kochrezepte.de wollte sich der/die Besucher/in nur einmal nach Koch­rezepten umschauen und tappt prompt in die Kostenfalle, wie tausende Nutzer zuvor. Nach demselben Muster führt die Seite avenue-shopping.de derselben Firma ahnungslose User hinters Licht.

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Das Problem: Versteckte Kostenhinweise

Der Erfolg des Unternehmens, das seinen Geschäfts­sitz in Dortmund angibt, oder eher gesagt, der Grund, warum ihm Kunden auf den Leim gehen, hängt mit der weit verbreiteten Gut­gläubigkeit bei der Internet­nutzung zusammen.

Auf www.profi-kochrezepte.de schlägt das Unternehmen einen Vorteil daraus, dass der Nutzer, der Kochrezepte sucht, aus Erfahrung damit rechnet, dass eine Rezept­sammlung im Internet kostenfrei ist. Er denkt sich noch nichts weiter dabei, wenn von ihm eine Registrierung unter Angabe von Adressdaten und Email abgefordert wird. Noch weniger rechnet er damit, dass an die Registrierung ein kosten­pflichtiger Vertrags­schluss geknüpft sein soll.

So sieht es aber B2B Web Consulting und verweist dafür auf einen Kosten­hinweis, der am rechten Rand innerhalb eines Fließ­textes angebracht bzw. versteckt ist.

Ob der Verbraucher diesen Hinweis wahrnimmt, ist dabei eine ganz andere Frage. Die Internet­nutzung sieht heute allgemein gesagt so aus, dass die User lange Texte kaum noch lesen, es sei denn sie haben speziell nach diesem Inhalt gesucht, sondern die Seiten nur noch scannen, d.h. überfliegen und da halt machen, wo sie die gesuchte Information finden. Wenn er einen Button klickt oder sich wie hier registriert, weiß der Nutzer oftmals gar nicht, welche Bedeutung das haben kann.

Dieses Grundsatz­problem hat auch der Gesetzgeber erkannt und bereits 2014 festgelegt, dass der Verbraucher genau darüber informiert werden muss für den Fall, dass eine Interaktion mit einer Website eine Zahlungs­pflicht auslöst. Seither muss ein Button, der zu einem entgeltpflichtigen Kauf führt, klipp und klar mit „Kaufen“ beschriftet sein.

Dies ist bei profi-kochrezepte.de jedoch gerade nicht der Fall.

Mit einem Trick will man den Verbraucher dann aber trotzdem noch einfangen: er habe durch Abhaken der AGB ja bestätigt, dass er Nutzer mit gewerb­lichen Status sei, heißt es dann, wie die Erfahrung zeigt.

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Zahlungsaufforderungen und Drohungen

Den Zahlungs­aufforderungen, die der Nutzer dann zu Hauf per Email und Post erhält, und die irre­führend als Mahn­bescheid überschrieben sind und Bezug auf einen ominösen Beschluss des AG Dortmund nehmen, dienen einzig dazu, den Betroffenen unter Druck zu setzen.

Es ist ein beklagenswerter Zustand, dass derartige Internet­seiten immer noch nicht vom Netz genommen wurden.

Jeder Internet­nutzer sollte genau hinschauen, auf welchen Seiten er sich bewegt. Die zahlreichen Gütesiegel, die es mittlerweile gibt und die Vertrauens­würdigkeit einer Seite bescheinigen, können ein wichtiges Indiz sein.

Es ist auch an die vorsorgliche Kündigung des angeblichen Vertrages zu denken, denn sonst meldet sich das Unternehmen wieder mit einer Forderung für das Folgejahr.

Forderung nicht zahlen

Oft stellt sich das Unternehmen taub, wenn Nutzer Einwände gegen die Forderung erheben und darauf hinweisen, dass sie keinerlei Kenntnis von einem Vertrag hatten.

Betroffene sollten die Ruhe bewahren und sich keinesfalls von den unseriösen Machen­schaften der B2B Web Consulting einschüchtern lassen und die geforderten 284,17 Euro Jahres­gebühr nicht zahlen.

Wenn das Unternehmen keine Ruhe gibt, sollten Sie sich rechtlichen Beistand nehmen.

Wir helfen Ihnen bei Problemen mit B2B Web­consulting GmbH

Email genügt. info@legal-webhosting.com

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