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Schadensersatz und Verbraucherrecht | 23.11.2023

E-Autos

WiWo-Bericht sieht nach ADAC-Tests Hinweise auf Schummelei bei Reichweite und Batterie­kapazität

Kanzlei rät zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Christian Grotz

Kommt nach Dieselgate nun Elektrogate? Hersteller von E-Autos stehen im Verdacht, bei den Angaben zur Reichweite und Batterie­kapazität zu mogeln.

Speichern die Batterien der Fahrzeuge weniger Strom als versprochen? Ist die Akku­kapazität geringer als angegeben oder beworben? Mit diesen Fragen hat sich die Wirtschafts­woche (WiWo) in ihrer Ausgabe vom 6. Oktober 2023 beschäftigt. Unter­suchungen des ADAC haben den Verdacht aufkommen lassen, den Verbraucher und Nutzer von E-Autos schon lange hegen. Irgendetwas stimmt nicht mit der Reichweite der E-Fahrzeuge. Meisten fährt das E-Auto weniger, als der Bord­computer verspricht.

Gewährleistungs- oder Garantieansprüche möglich

Doch was bedeutet das juristisch? Sollten es die Hersteller von E-Autos bei der angegebenen Akku­kapazität mit der Wahrheit nicht so genau genommen haben, könnten Kunden aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer womöglich Gewähr­leistungs- oder Garantie­ansprüche geltend machen. Auch „Schadens­ersatz­ansprüche aufgrund einer unerlaubten Handlung“ seien denkbar, zitiert die WiWo unseren Geschäfts­führer und Gesellschafter Christian Grotz. Die Kanzlei rät Haltern von E-Autos, die Ungereimtheiten bei der Reichweite feststellen, zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgas­skandal zu den führenden Kanzleien, deren Inhaber den Verbraucher­zentrale Bundes­verband (vzbv) in der Muster­feststellungs­klage gegen VW und aktuell gegen den Mercedes-Benz-Group AG vertreten.

ADAC testet den VW ID.3 auf seine Batteriekapazität

Der ADAC hege laut dem Bericht der WiWo den Verdacht, dass einige Hersteller bei ihren Angaben zur Reichweite ihrer Elektro­fahrzeuge unehrlich sein könnten und die tatsächliche Batterie­kapazität geringer sei als beworben. Besonderes Augenmerk soll auf Volkswagen (VW) liegen, da Tests gezeigt haben sollen, dass die Batterien einiger Modelle des VW-Konzerns möglicher­weise weniger Kapazität haben als ursprünglich angegeben.

Im ADAC-Technik-Zentrum befinde sich der VW ID.3 im Langzeit­test. Bei Messungen der Batterie­kapazität bei 20.000, 80.000 und 100.000 Kilometern sollen die Tests jeweils eine Kapazität von rund 69 Kilowatt­stunden ermittelt haben. Dies stehe im Kontrast zur Hersteller­angabe, die dem Fahrer 77 Kilowatt­stunden zur Verfügung stellen sollte. E-Auto-Experten haben begonnen, dieser Angelegenheit nachzugehen und vermuten, dass Volkswagen eine „Notlauf­reserve“ von rund zwei Kilowatt­stunden vorgesehen haben könnte, die dem Fahrzeug ermögliche, noch weiter­zufahren, obwohl die Batterie als leer angezeigt werde.

Volkswagen habe diese Speicher­rücklage laut WiWo erstmals bestätigt und erklärt, dass sie dem Nutzer zusätzlich zur Verfügung stehe. E-Auto-Experten seien jedoch skeptisch, da die Reserve genutzt werden könne, wenn das Auto eine völlig leere Batterie anzeige, was die meisten Kunden jedoch vermeiden, da sie ihr Auto zuvor aufluden. Selbst wenn man eine Notlauf­reserve von zwei Kilowatt­stunden annimmt, bliebe immer noch eine Lücke von sechs Kilowatt­stunden.

Eine Kilowatt­stunde soll VW nach WiWo-Bericht im Einkauf etwa 100 Euro kosten, während Kunden das Doppelte dafür bezahlen. Der ADAC soll es für unwahrscheinlich halten, dass VW Batterie­kapazität im Wert von 1200 Euro einfach nicht eingebaut habe, da dies nach dem Diesel­skandal kaum vorstellbar sei. Stattdessen vermutet man, dass VW einen Teil der Akku­kapazität verberge und diese per Software­befehl freigeben könne, etwa wenn die Batterie im Laufe der Zeit an Speicher­fähigkeit verliere. Damit spare VW sich den teuren Austausch der Batterie. Die Kosten dafür liegen zwischen 10.000 und 30.000 Euro je nach Fahrzeug.

Christian Grotz von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer merkt an, dass solche versteckten Reserven wahrscheinlich rechtlich nicht in Ordnung wären, da die Kunden eine angegebene Batterie­kapazität gekauft haben, und der Hersteller keinen Teil davon einfach einbehalten darf. Falsche Angaben zur Leistung könnten zu erheblichen Schadens­ersatz­ansprüchen führen. Christian Grotz stellt fest, dass Kunden möglicher­weise Gewähr­leistungs- oder Garantie­ansprüche geltend machen könnten, falls sich heraus­stellt, dass die Akku­kapazität tatsächlich geringer ist als vom Hersteller beworben. Darüber hinaus könnte eine strafbare Handlung verfolgt werden, wenn sich ein systematisches Vorgehen der Hersteller auf Kosten der Käufer nachweisen lässt.

Elektrogate lässt Erinnerungen an Diesel-Abgasskandal aufkommen

Das mögliche Elektrogate erinnert an den Diesel-Abgas­skandal, der die Automobil­industrie seit 2015 belastet. Sollten sich die Vermutungen des ADAC bestätigen, könnte dies zu behördlichen Ermittlungen, Straftaten und Schadens­ersatz­prozessen führen. Unter­suchungen in den USA brachten 2015 den VW-Abgas­skandal ins Rollen. VW reagierte in der Wirtschafts­woche auf die Vorwürfe und gibt an, die Messungen an E-Autos durch den ADAC nicht zu kennen und sich daher nicht dazu äußern zu können. Das Unternehmen betont, dass die entnommene Energie­menge von der Fahrweise und der Batterie­temperatur abhängig sei.

Die Wirtschafts­woche berichtete weiter über einen Elektroauto­fahrer, der regelmäßig dieselbe Strecke mit seinem VW ID.3 fährt und fest­gestellt haben will, dass die vom Bord­computer vorher­gesagte Reichweite fast immer um 15 bis 20 Prozent niedriger sei als die tatsächliche Reichweite. Er vermute, dass die Batterie möglicher­weise nicht die Kapazität hat, die VW angibt. Seine Vermutung deckt sich mit den Ergebnissen des ADAC.

Nicht nur die Batterie bereitet Sorgen, auch der Stromverbrauch

Es soll auch Vermutungen geben, dass nicht nur die Batterie­kapazität, sondern auch der Strom­verbrauch bei einigen Modellen des VW-Konzerns problematisch sei. Dies könne zu den unrealistischen Reichweiten­angaben führen. Die Unter­suchungen des ADAC haben nach dem WiWo-Bericht gezeigt, dass die Diskrepanz zwischen den Labor­ergebnissen und den realen Verbrauchs­zahlen beim Volkswagen-Konzern auffällig hoch ist. Durchschnittlich verbrauchten die Modelle des Konzerns 23,1 Prozent mehr Strom als in den Verkaufs­unterlagen angegeben. Bei einigen Modellen liege die Abweichung sogar über 25 Prozent.

Die Diskrepanz zwischen den Labor­ergebnissen und den realen Verbrauchs­zahlen sei laut WiWo-Bericht bei E-Autos im Allgemeinen nicht ungewöhnlich, da der Strom­verbrauch unter unrealistischen Bedingungen im Labor gemessen werde. Allerdings sei die Diskrepanz beim Volkswagen-Konzern besonders hoch. Die VW-Tochter Porsche wird in dem Bericht hervor­gehoben, da sie als einzige mit konservativen Angaben wirbt. Für den Rest des Konzerns, zu dem Marken wie VW, Audi, Skoda und Cupra gehören, gelten diese Angaben jedoch nicht.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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