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Zuerst bedarf es eines Antrages bei dem zuständigen Familiengericht, die Ehe zu scheiden. Der Antrag muss von einem Anwalt für seinen Mandanten (und nur für diesen) gestellt werden.
Das Gericht stellt den Antrag dem anderen Ehegatten zu und fordert ihn zur Stellungnahme auf. Zwingend ist diese nicht, das Verfahren läuft auch ohne Erwiderung weiter.
Folgesache: Versorgungsausgleich
„Von Amts wegen“ also ohne Antrag wird die Folgesache (weil sie Folge der Scheidung ist) „Versorgungsausgleich“ eingeleitet, außer der Versorgungsausgleich wurde durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen. Die Ehegatten müssen angeben, wo sie während der Ehe beschäftigt waren und wo Rentenanrechte bestehen könnten. Dazu bekommen sie ein Formblatt zum Ausfüllen zugesandt.
Andere Folgesachen interessieren das Gericht nur, wenn es einer der beteiligten Ehegatten beantragt. Es wird also nicht automatisch über die elterliche Sorge für minderjährige Kinder, über Umgang, Unterhalt oder auch Zugewinn entschieden. Wenn sich das Gericht damit beschäftigen soll oder muss, ist ein separater Antrag zu stellen.
Warten auf die Auskünfte der Versorgungsträger
Dann heißt es warten, bis die Auskünfte der Versorgungsträger (Rentenversicherungen), die vom Gericht eingeholt werden, vorliegen. Nach Eingang der letzten Auskunft schickt das Gericht in der Regel eine Berechnung und einen Entscheidungsvorschlag für die Verteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanrechte an die Beteiligten.
Mündliche Verhandlung
Meist wird dann auch gleich ein Termin mitgeteilt, an dem die notwendige mündliche Verhandlung mit beiden Ehegatten stattfindet.
In diesem Termin wird die Ehe geschieden, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorliegen (was i.d.R. der Fall ist). Verzichten die Noch-Ehegatten auf Rechtsmittel gegen den Scheidungsbeschluss, verlassen sie als Geschiedene den Sitzungssaal. Sonst ist die Scheidung erst einen Monat nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses an die Ehegatten wirksam.
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Scheidungsverfahren können unterschiedlich lange dauern
Wie lange das Verfahren von Antragstellung bis zur Scheidung dauert, ist ganz unterschiedlich. Haben die Eheleute mit einer Scheidungsvereinbarung im Vorfeld alles geregelt, kann binnen weniger Tage geschieden werden. Sind z.B die Rentenkonten völlig ungeklärt oder werden Folgesachen geltend gemacht, kann das Verfahren auch über ein Jahr dauern.