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Vertragsrecht | 03.03.2015

Branchenbuchabzocke

Rechtsabteilung der dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH verschickt Zahlungsaufforderung und droht mit Schufa

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH (dvb) betreibt das Branchenverzeichnis branchenbuch-online.info. Nun droht die Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH zahlungsunwilligen „Kunden“ mit dem Gerichtsvollzieher und der Schufa. Was kann man tun?

Drohung mit gerichtlichen Maßnahmen, Gerichtsvollzieher und Schufa

Wer ungewollt einen Eintrag im Branchenverzeichnis branchenbuch-online.info beauftragt hat und sich weigert dafür zu zahlen, der erhält derzeit möglicherweise von der „Rechtsabteilung“ der dbv Branchenbuch Verlag GmbH eine Zahlungsaufforderung. Unter Androhung von gerichtlichen Maßnahmen, der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers sowie mit der Schufa verlangt das Unternehmen aus Nürnberg Zahlung von über 1.842 Euro. Zudem erfolgt ein Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf.

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Anwaltliche Hilfe

Wer eine solche Zahlungsaufforderung der Rechtsabteilung der dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH wegen eines ungewollten Eintrags auf www.branchenbuch-online.info erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur dbv Deutsche Branchenbuch Verlag GmbH.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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