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Vertragsrecht | 16.08.2023

Branchen­buch­abzocke

Premium Gold Eintrag: Branchen­blitz stellt Rechnung

Anwaltliche Hilfe gegen Rechnungen in Sachen Branchen­blitz

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Hinter dem Branchen­buch­anbieter Branchen­blitz steckt die Firma BBZ Verlags­gesellschaft mbH und Co. KG. Das Unternehmen betreibt im Internet mehrere Verzeichnisse, die sich an Gewerbe­treibende und Frei­berufler richten.

Um an Kunden für die Verzeichnisse zu gelangen, betreibt das Unternehmen telefonische Kalt-Akquise. Die BBZ Verlags­gesellschaft mbH und Co. KG betreibt folgende weitere Branchen­buchseiten:

Team­business24

Branchen­portal24

Anschrift der BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG

Die BBZ Verlags­gesellschaft mbH und Co. KG gibt als Firmensitz folgende Adresse an:

BBZ Verlags­gesellschaft mbH und Co. KG

Borselstege 13

47533 Kleve

Als Geschäfts­führer wird Herr Harald Gregoreck genannt.

Abofalle nach telefonischer Kalt-Akquise

Um an Kunden für das Verzeichnis Branchen­blitz zu gelangen, nimmt ein Mitarbeiter der BBZ Verlags­gesellschaft mbH und Co. KG telefonisch Kontakt zu Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern auf. Die Firma hat es während des Telefonats darauf abgesehen, dass die Betroffenen einer Gesprächs­aufzeichnung zustimmen. Die Betroffenen sollen alle gestellten Fragen mit einem “ja” bestätigen, damit im Nachhinein eine Rechnung gestellt werden kann. Mit der Rechnung wird ein “Premium Gold Eintrag” in dem Verzeichnis Branchen­blitz mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgerechnet. Es können Kosten in Höhe von bis zu 1.200,00 Euro entstehen.

Unser aktuelles Angebot

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