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Kapitalanlagenrecht | 09.09.2015

Insolvenzantrag

MBB Clean Energy AG: Was kann man als Anleger nach der Insolvenz von MBB Clean Energy AG tun?

Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet

Die Geschichte der Unternehmensanleihe der MBB Clean Energy AG hat ihren vorläufigen Tiefpunkt erreicht. Das Amtsgericht München hat Anfang Juli das vorläufige Insolvenzverfahren über die MBB Clean Energy AG eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Den Anlegern drohen hohe finanzielle Verluste.

Eine Geschichte voller Ungereimtheiten

Erfolgsgeschichten sehen ganz sicher anders aus. Seitdem die MBB Clean Energy im Mai 2013 ihre Mittelstandsanleihe (ISIN / WKN: DE000A1TM7P0 / A1TM7P) begeben hat, ist es eine Geschichte voller Ungereimtheiten. Zunächst wurde das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro nicht erreicht. Bis heute gibt es keine verlässliche Zahl wie hoch das Emissionsvolumen tatsächlich ist. Die Rede ist häufig von 72 Millionen Euro. Aber selbst diese Summe gilt inzwischen als unsicher.

Die Anleger sollten für ihre Investition in Wind- und Solarenergie mit einem Zinskupon von 6,25 Prozent p.a. belohnt werden. Doch die Hoffnung auf ordentliche Renditen in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase löste sich schnell in Luft auf. Schon die erste Zinszahlung 2014 konnte nicht geleistet werden, ebenso blieben die Zinsen für 2015 aus. Zwischenzeitlich ließ das Unternehmen die Globalurkunde der Anleihe für ungültig erklären, die angekündigten Reparaturmaßnahmen wurden allerdings nie abgeschlossen.

Insolvenzantrag

Schließlich folgte der Insolvenzantrag. Zufall oder nicht: Der Antrag wurde zwei Tage bevor das Landgericht München ein Versäumnisurteil erließ und MBB Clean Energy zur Zahlung von 600.000 Euro an einen Gläubiger verdonnerte, gestellt, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Die Vorgänge um die MBB Clean Energy Anleihe sind vom Anfang bis zum Ende dubios. Nun gehe es für die Anleger darum, so viel wie möglich von ihrem eingesetzten Geld zu sichern.

Worauf Anleger jetzt achten sollten

Falls das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter form- und fristgerecht anmelden. „Es ist allerdings kaum davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse reichen wird, um die Forderungen der Gläubiger vollständig zu bedienen. Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, sollten daher auch weitere rechtliche Schritte geprüft werden“, empfiehlt die Kanzlei Kreutzer. Zunächst könne geprüft werden, ob der Anleihevertrag überhaupt gültig ist, nachdem MBB Clean Energy selbst die Globalurkunde für ungültig erklären ließ. Darüber hinaus können Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen oder wegen fehlerhafter Anlageberatung in Frage kommen.

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