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Vertragsrecht | 14.03.2017

Branchenbuchabzocke

Rechnung der European Database Services Ltd. für Eintrag auf www.vat-identification.eu - Abofalle kostet fast 3.000 Euro

Vorsicht vor der European Database Services Ltd.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Die European Database Services Ltd. gibt sich als Betreiberin eines Europäischen Zentralregisters zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern aus. Tatsächlich handelt es sich aber um eine dubiose Firma, die sich den Anschein einer EU-Behörde gibt und so versucht, an Kunden für das Internetverzeichnis www.vat-identification.eu zu gelangen. Gewerbetreibende erhalten aktuell eine Rechnung in Höhe von 984,- Euro - aber Vorsicht (!) weitere Rechnungen werden wohl folgen. Lesen Sie mehr dazu im folgenden Beitrag.

Die European Database Services Ltd. ist keine europäische Behörde sondern eine Firma mit Sitz und Bulgarien. Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgendes an:

European Database Services Ltd.

76A James Bourchier Boulevard

3rd Floor

1407 Sofia, Bulgarien

Vertragsabschluss durch Online-Registrierung

European Database Services Ltd. mit E-Mail auf Kundenfang

Die European Database Services Ltd. schlägt einen anderen Weg ein, als die meisten anderen Branchenbuch­anbieter aus dem Internet, um auf Kundenfang zu gehen. Gewerbetreibende erhalten eine mit „Europäisches Zentralregister zur Erfassung und Veröffentlichung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern“ bzw. neuerdings auch „Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)“ überschriebene E-Mail. Es soll laut Betreff um die „Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer“ gehen. Die E-Mail fordert zur Überprüfung und Bestätigung bereits erfasster Firmendaten auf und sieht sehr offiziell aus.

E-Mail wegen UmsatzsteueridentifikationsnummerAusschnitt aus der E-Mail, die von postmaster@eu-database.org an Gewerbetreibende geschickt wurde. Foto: Deutsches Anwaltsregister (DAWR)

Die Abofalle der European Database Services Ltd.

Die European Database Services Ltd. versucht den Gewerbetreibenden zu verleiten auf den am Ende der E-Mail eingefügten Link zu klicken. Durch den sehr offiziell wirkenden Inhalt der E-Mail soll unserer Ansicht nach der Eindruck entstehen, dass die Überprüfung und Bestätigung der Firmendaten zwingend erforderlich ist.

Es heißt u.a. in der E-Mail:

Betr. Veröffentlichung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Am 13. Juli 2010 wurde die Richtlinie 2010/45/EU des Rates der Europäischen Union zu den Rechnungsstellungsvorschriften verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren rechtlich verpflichtet, diese Richtlinie spätestens bis zum 1. Januar 2013 in nationales Recht umzusetzen.

Die entsprechenden Vorschriften gelten nunmehr auch für Ihr Unternehmen. Zur Vereinfachung von Rechnungsstellung und Abrechnungsprozessen wurde die Online-Datenbank USt-IdNr. org eingerichtet.

Nach Europäischem Recht und nun auch nach nationalen Vorschriften am Standort Ihres Unternehmens, ist jedes Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen an Abnehmer in anderen EU-Staaten liefert, verpflichtet, dem Abnehmer eine Rechnung zur Verfügung zustellen, in der sowohl die eigene USt-IdNr. als auch die USt-IdNr. des Abnehmers vermerkt ist.

Bitte überpüfen Sie die dargestellten bereits erfassten Angaben zu Ihrem Unternehmen und bestätigen Sie eu-database.net die Richtigkeit der Daten und die Auftragserteilung zur Erfassung und Veröffentlichung:

Hier prüfen und bestätigen:

http://www.eu-database.org/index.php?...

Wer auf den Link klickt, gelangt zu einem Formular auf der Internetseite www.eu-database.net bzw. www.eu-database.org. Wer daraufhin auch noch das Formular ausfüllt, hat nach Auffassung der European Database Services Ltd. einen Vertrag abgeschlossen.

Rechnung der European Database Services Ltd. - Achtung: Folgejahre

Nach der Online-Registrierung erhält der auf diese Weise angeblich neugewonnene Kunde des Europäischen Zentralregisters eine in englischer Sprache verfasste Rechnung in Höhe von 984 Euro. Da die Vertragslaufzeit drei Jahre beträgt, drohen zwei weitere Rechnungen in gleicher Höhe. Zudem verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird.

Wer jetzt also die Rechnung in Höhe von 984,- Euro bezahlt, darf damit rechnen, im nächsten Jahr wieder eine Rechnung in gleicher Höhe zu erhalten. Gleiches gilt für das übernächste Jahr.

Was Sie tun können

Die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH rät, Rechnungen der European Database Services Ltd. genau zu prüfen - und wenn Sie keinen kostenpflichtigen Eintrag wünschten - anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Lesen Sie hier unseren Haupt­beitrag über die European Database Services Ltd.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchen­buch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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