Wie geht die Doppel-Anruf-Masche?
Meist läuft die Doppel-Anruf-Masche in etwa so ab: Ein Gewerbetreibender wird angerufen und es wird im Telefonat behauptet, dass er in einem Onlineverzeichnis eingetragen ist. Weil er nicht rechtzeitig gekündigt habe, laufe nunmehr ein kostenpflichtiger Eintrag.
Später wird der Gewerbetreibende erneut angerufen. In diesem Anruf wird der Gewerbetreibende zunächst gebeten, dass das Telefonat aufgezeichnet werden darf. Danach wird mittels geschickter Fragestellung versucht, dem Gewerbetreibenden ein „Ja“ abzuringen, so dass später ein Vertragsabschluss nachgewiesen werden kann.
M&I Marketing und Werbung UG für Deutscher Online Verlag tätig
Für den Deutschen Online Verlag ist u.a. M&I Marketing und Werbung UG auf Kundenfang.
Neben der M&I Marketing und Werbung UG ist aber auch schon die AD Marketing UG, Offenbacher Str. 31, 63165 Mühlheim am Main für den Deutschen Online Verlag tätig geworden.
Rechnung der M&I Marketing und Werbung UG
Für den „Premiumeintrag“ im Deutschen Online Verlag berechnet die M&I Marketing und Werbung UG für die Dauer von 12 Monaten einen Betrag von 891,31 Euro.
Rechnung der AD MARKETING UG
Ebenso wie aktuell die M&I Marketing und Werbung UG berechnete auch die AD MARKETING UG für den Eintrag im Deutschen Online Verlag 891,31 Euro.
Inkasso durch National Inkasso
Uns ist ein Fall bekannt, wo ein Gewerbetreibender die Rechnung der AD Marketing UG nicht bezahlt hatte. Er bekam daraufhin eine Zahlungsaufforderung von der National-Inkasso aus Düsseldorf.
Für was soll man eigentlich 891,31 Euro beim Deutschen Online Verlag bezahlen?
Wo der „Premiumeintrag Deutscher Online Verlag“ für den 891,31 Euro in Rechnung gestellt werden, genau erscheint, bleibt unklar. Auf der Vorderseite der Rechnung findet sich eine E-Mail-Adresse info@deutscheronlineverlag.com. Auf der Rückseite der Rechnung findet sich dann eine andere E-Mail-Adresse, die lautet: info@deutschermedienverlag.de
Wenn man die Webseite www.deutscheronlineverlag.com aufruft, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Rückseite der Rechnung genannt wird, erhält man folgende Baustellenseite:
Screenshot der Internetseite www.deutscheronlineverlag.com. Aufgenommen am 21. März 2017
Eine Suche nach Premiumeinträgen im Deutschen Online Verlag war auf der zuvor genannten Seite also nicht möglich. Es hilft auch nicht die zweite Domain, www.deutschermedienverlag.de aufzurufen. Beim Aufruf von www.deutschermedienverlag.de erfolgt aktuell (getestet am 21.03.2017) eine Weiterleitung zur Baustellenseite auf www.deutscheronlineverlag.com.
Was kann man tun?
Wenn auch Sie ähnliche Erfahrungen mit M&I Marketing und Werbung UG oder der AD Marketing UG hinsichtlich eines Premiumeintrags im Deutschen Online Verlag gemacht haben, dann sollten Sie die Rechnung nicht ungeprüft bezahlen.
Am besten wenden Sie sich an Ihren Anwalt. Gern helfen auch wir – die SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – weiter.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie einen aufgrund von Täuschung zustande gekommenen Vertrag widerrufen möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00