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Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Presserecht | 25.03.2024

Jürgen Klopp

„Bunte kennt seinen verborgenen Rückzugsort“ - Jürgen Klopp geht erfolgreich gegen „Bunte“-Bericht vor

Private Wohn- und Lebensverhältnisse bleiben privat

Klopp ließ durch seine Anwälte die Berichterstattung der Zeitschrift „Bunte“ über seine Wohnverhälntisse untersagen. Die Bunte schrieb Anfang Februar auf der Titelseite: „Bunte kennt seinen verborgenen Rückzugsort“.

Die Pressekammer des Landgerichts Berlin (27 O 62/24) hat mit Beschluss vom 19.03.2024 dem Magazin „BUNTE“ die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp untersagt einschließlich der Berichterstattung auf der Titelseite der „BUNTE“ vom 01.02.2024, teilt Klopps Anwalt Professor Dr. Christian Schertz mit.

Das gerichtliche Verbot sei nach umfangreicher Anhörung der Anwälte von Burda erfolgt, deren Argumente nicht durchdrangen.

Das Gericht begründet seine Entscheidung wörtlich: „Mit den untersagten Äußerungen und Bildveröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen.“

Die Berichterstattung diene vor allem dazu, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der hiermit verbundene Eingriff sei nicht gerechtfertigt, so das Landgericht weiter in seiner Begründung.

Quelle: DAWR/pt/Schertz Bergmann Rechtsanwälte
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