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Schadensersatzrecht | 23.01.2015

Erklärungsversuch

Anzeige von Parksündern als sexuelle Erregung: „Knöllchen-Horst“ verklagt Dolly Buster auf Schmerzensgeld wegen Beleidigung

Dolly Buster suchte eine Erklärung für penetrantes Anzeigen von Parksündern

Der ehemalige Erotik-Star Dolly Buster soll über „Knöllchen-Horst“ gesagt haben, dass ihn wohl das Anzeigen von Parksündern sexuell errege. Dieser fühlt sich jetzt beleidigt und verlangt Schmerzensgeld von Buster. Das Amtsgericht Osterode muss sich mit diesem Fall beschäftigen.

Autofahrer sollten „Knöllchen-Horst“, der es sogar zu einem eigenen Wikipedia-Eintrag geschafft hat, kennen. Hinter „Knöllchen-Horst“ verbirgt sich der um 1954 geborene Frührentner Horst-Werner Nilges. Er ist mittlerweile bundesweit für seine privaten Anzeigen von Verkehrsverstößen bekannt. Zehntausende Parksünder soll er in den letzten Jahren bei den Behörden angezeigt haben. Nilges lebt in Osterode am Harz. „Knöllchen-Horst“ beschäftigt seit Jahren auch immer wieder die Gerichte. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen beschrieb Nilges Anzeigentätigkeit „als ein rein denunziatorisches Hobby“ (vgl. Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.09.2013, Az. 13 LA 144/12).

Nilges verlangt 1.500 Euro Schmerzensgeld von Dolly Buster

Dolly Buster soll jetzt versucht haben, Nilges Tätigkeit anders zu erklären. Nach einem Bericht des „Harzkuriers“ soll die ehemalige Pornodarstellerin während eines Auftrittes sinngemäß gesagt haben, das Anzeigen von Parksündern würde „Knöllchen-Horst“ wohl sexuell erregen. Nilges ist jetzt beleidigt und klagt daher vor dem Amtsgericht Osterode. 1.500 Euro Schmerzensgeld möchte Nilges nun haben.

Mehr über „Knöllchen-Horst“:

Quelle: dawr/Harzkurier/kostenlose-urteile.de/pt
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