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Verkehrsrecht und Versicherungsrecht | 11.08.2015

Wildunfall

Wie verhält man sich bei einem Wildunfall richtig?

Wildunfall muss immer der Versicherung gemeldet werden

Gerade in Waldgebieten kommt es häufig vor, dass Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und anderes Getier über die Straße laufen. Besonders gefährlich ist das für Autofahrer in den Dämmerungs- und Nachtstunden, denn dann lässt sich eine Kollision manchmal nicht vermeiden. Viele Autofahrer wissen nicht, wie man sich nach einem Wildunfall richtig verhält und wie man damit letztlich auch Nachteile bei der Schadenregulierung durch Versicherung oder Automobilclub vermeidet.

Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, sollte man sofort bremsen, das Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichmanöver sind dagegen besser zu vermeiden – besonders bei Gegenverkehr oder wenn das Risiko besteht, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor man andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, ist es oft besser, einen Zusammenstoß mit dem Wild zu riskieren.

Zusammenstoß mit Wildtieren – was ist zu tun?

Ist es einmal zur Kollision mit dem Tier gekommen, ist folgendes unbedingt zu beachten:

  • anhalten, Unfallstelle sichern, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen Warnblinklicht einschalten,
  • etwaigen Verletzten helfen,
  • Polizei und Rettungskräfte verständigen (110, 112), gegebenenfalls Forstamt oder Jagdpächter (kümmern sich um das Tier und bestätigen Schaden für die Versicherung)
  • verletztes Tier unberührt lassen,
  • gegebenenfalls die Fluchtrichtung des Wildes merken,
  • Unfallstelle und Spuren am Fahrzeug fotografieren, besonders wenn die Polizei nicht in der Lage oder nicht bereit war, den Wildschaden zu bestätigen,
  • Spuren am Kfz (Blut und Haare) nicht vor Information der Versicherung entfernen,
  • Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.

Versicherung über Wildunfall informieren

Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.

Quelle: Kraftfahrer-Schutz e.V./DAWR/ab
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