wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Strafrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht | 05.05.2015

Verkehrsstrafrecht

Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.: Wie sollte man sich als Beschuldigter verhalten, wenn wegen einer Straftat im Verkehr ermittelt wird?

Frühzeitig einen Verteidiger beauftragen und Akteneinsicht fordern

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Matthias Preuss

Gefährdung des Straßenverkehrs, Eingriffe in den Straßenverkehr, Körperverletzungs- und Tötungshandlungen im Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Fahrten ohne Versicherungsschutz. All dies sind Straftatbestände aus dem Vekehrsstrafrecht. Ab was ist zu tun, wenn man wegen einer oder mehrerer solcher Delikte beschuldigt wird?

Zur Beurteilung und Einschätzung des richtigen Vorgehens in einer straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheit ist zuallererst Einsicht in die geführte Ermittlungsakte zu nehmen.

Akteneinsicht nehmen

Ohne Akteneinsicht kann nicht festgestellt werden, ob der gegen den Mandanten erhobene Vorwurf gerechtfertigt und nachgewiesen ist.

Erst nach Akteneinsicht macht eine Erklärung zur Sache überhaupt Sinn. Oft genug führen Erklärungen, die Betroffene ohne anwaltliche Konsultation und Akteneinsicht abgeben, zu Konsequenzen, die durch eine nachträgliche Tätigkeit eines Anwalts nicht mehr korrigiert werden können.

Das Akteneinsichtsrecht ist die wichtigste Waffe in der Verteidigung der elementaren Rechte des Betroffenen.

Für Akteneinsicht Anwalt erforderlich

Die Akteneinsicht erlangt der Mandant nur über die Beauftragung eines Anwalts.

Dem Einzelnen selbst ist die Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaften und Straßenverkehrsbehörden verwehrt.

Vorsicht vor übereilten Erklärungen

Einen weiteren Kardinalfehler begeht derjenige, der sich ohne die Inanspruchnahme, zumindest einer anwaltlichen Beratung, zur Sache erklärt und diese Erklärung Bestandteil der Ermittlungsakte wird.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass jedes behördliche Anschreiben Anlass genug sein sollte, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der versierte Verteidiger wird für den Betroffenen die Verteidigung gegenüber der jeweiligen Behörde anzeigen und sich schützend vor den Mandanten stellen.

Bereits mit dem ersten Anschreiben an die Behörde wird der Anwalt zugleich die Einsichtnahme in die Ermittlungsakte fordern. Das weitere Vorgehen ist dann anhand des aus dem Studium der Ermittlungsakte gewonnenen Wissens auszurichten.

Verteidiger frühzeitig beauftragen!

Die frühzeitige Beauftragung eines Verteidigers und der Erkenntnisgewinn aus der Akteneinsicht wird dann eine sachgerechte und erfolgsversprechende Verteidigung ermöglichen.

Die Kosten der Verteidigung in Strafsachen werden in der Regel durch die Rechtsschutzversicherungen getragen, soweit der Vorwurf sich auf eine fahrlässige Begehungsweise konzentriert. Einige Rechtsschutzversicherungen bieten allerdings auch Kostenschutz für die Verteidigung bei vorsätzlicher Begehungsweise.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#740