wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Verkehrsrecht und Versicherungsrecht | 29.04.2019

Unfall­aufnahme

Die Polizei verweigert die Unfall­aufnahme - Wie verhält man sich richtig?

Versicherung könnte ohne offizielle Unfall­aufnahme Kosten­übernahme verweigern

Hat es im Straßen­verkehr gekracht, ist es am sichersten, die Polizei hinzuziehen und diese den Unfall aufnehmen zu lassen. Zwar können die Polizei­beamten nicht selber Angaben zum Ablauf des Unfalls machen, allerdings können sie zumindest festhalten, wie die Autos nach dem Unfall standen oder auch die Aussagen von möglicher­weise anwesenden Zeugen aufnehmen.

Immer wieder berichten uns Mandanten jedoch, dass die Polizei nach einem Unfall zwar hinzu­gezogen wurde, den Unfall dann jedoch nicht aufgenommen hat. Die Begründung der Polizei dafür ist stets, dass es sich ihrer Auffassung nach lediglich um Bagatell­schäden handele und eine Unfall­aufnahme daher entbehrlich sei.

Auch kleine Schrammen können teuer werden

Doch lässt sich auf den ersten Blick oftmals überhaupt nicht erkennen, wie teuer die Reparatur der beschädigten Fahrzeuge werden wird. Im Nachhinein hat sich in solchen Fällen auch schon heraus­gestellt, dass die Kosten für die Wieder­herstellung im mittleren vierstelligen Bereich liegen – von einem Bagatell­schaden konnte hier also nicht die Rede sein.

Kein Anspruch auf Unfallaufnahme durch die Polizei

Auch wenn es sich tatsächlich um einen eher geringeren Schaden handelt, möchte man auf den Reparatur­kosten natürlich nicht sitzen bleiben. Was ist also zu tun, wenn die Polizei zwar vor Ort, aber nicht bereit ist, den Unfall aufzunehmen?

Ein Anspruch auf eine Unfall­aufnahme besteht leider nicht. Zwar heißt es zumindest in Nordrhein-Westfalen in einem Runderlass des Innen­ministeriums, dass jeder Verkehrs­unfall aufzunehmen ist. Dies ist jedoch lediglich als Dienst­anweisung zu verstehen, aus der sich kein Recht des Einzelnen ableiten lässt.

In diesem Fall hilft also nur, die Polizei­beamten ausdrücklich zumindest um die Anfertigung einer Unfall­mitteilung zu bitten und nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies für die Durch­setzung von Schadens­ersatz­ansprüchen entscheidend sein kann.

Fotos sind immer hilfreich

Doch selbst wenn sich die Polizei weigert, ist noch längst nicht alles verloren. Oftmals lässt sich dennoch darlegen, wer den Unfall verursacht hat und entsprechend für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Noch am Unfallort können beispiels­weise selber Fotos gemacht werden, auf denen zu sehen ist, wie die Fahrzeuge nach der Kollision standen. Außerdem sollten in jedem Fall die Namen und Anschriften von anwesenden Zeugen notiert werden. Anschließend stehen wir Unfall­opfern zur Seite, um die Schuldfrage mit der gegnerischen Versicherung zu klären.

Die Tricks der Versicherungen

Ist einmal geklärt, wer den Unfall verschuldet hat, können sich im Laufe der Regulierung des entstandenen Sach­schadens dennoch weitere Schwierig­keiten ergeben.

Die Versicherungen rechnen regelmäßig die entstandenen Schäden klein – auch wenn ein Sachverständigeng­utachten vorliegt. Eine beliebte Vorgehensweise der Versicherungen ist beispiels­weise, dass diese vortragen, die Reparatur sei in einer von der Versicherung aus­gewählten Werkstatt günstiger. Oftmals nehmen die Versicherungen dabei zu Unrecht Abzüge vor.

Wir helfen Ihnen gerne!

Wenn Sie selber Unfallopfer sind, sollten Sie sich nicht um die Ihnen zustehende Entschädigung bringen lassen. Wir verfügen in diesem Bereich über sehr viel Erfahrung und helfen Ihnen dabei, dass die Versicherung die entstandenen Schäden komplett ausgleicht. Unsere Tätigkeit ist für Sie nicht mit Kosten verbunden – unsere Gebühren müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.

Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, können Sie sich gerne an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Erst­beratung vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese am besten durchgesetzt werden können.

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3 (max. 5)  -  3 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#6426

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d6426
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!