Immer wieder berichten uns Mandanten jedoch, dass die Polizei nach einem Unfall zwar hinzugezogen wurde, den Unfall dann jedoch nicht aufgenommen hat. Die Begründung der Polizei dafür ist stets, dass es sich ihrer Auffassung nach lediglich um Bagatellschäden handele und eine Unfallaufnahme daher entbehrlich sei.
Auch kleine Schrammen können teuer werden
Doch lässt sich auf den ersten Blick oftmals überhaupt nicht erkennen, wie teuer die Reparatur der beschädigten Fahrzeuge werden wird. Im Nachhinein hat sich in solchen Fällen auch schon herausgestellt, dass die Kosten für die Wiederherstellung im mittleren vierstelligen Bereich liegen – von einem Bagatellschaden konnte hier also nicht die Rede sein.
Kein Anspruch auf Unfallaufnahme durch die Polizei
Auch wenn es sich tatsächlich um einen eher geringeren Schaden handelt, möchte man auf den Reparaturkosten natürlich nicht sitzen bleiben. Was ist also zu tun, wenn die Polizei zwar vor Ort, aber nicht bereit ist, den Unfall aufzunehmen?
Ein Anspruch auf eine Unfallaufnahme besteht leider nicht. Zwar heißt es zumindest in Nordrhein-Westfalen in einem Runderlass des Innenministeriums, dass jeder Verkehrsunfall aufzunehmen ist. Dies ist jedoch lediglich als Dienstanweisung zu verstehen, aus der sich kein Recht des Einzelnen ableiten lässt.
In diesem Fall hilft also nur, die Polizeibeamten ausdrücklich zumindest um die Anfertigung einer Unfallmitteilung zu bitten und nachdrücklich darauf hinzuweisen, dass dies für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entscheidend sein kann.
Fotos sind immer hilfreich
Doch selbst wenn sich die Polizei weigert, ist noch längst nicht alles verloren. Oftmals lässt sich dennoch darlegen, wer den Unfall verursacht hat und entsprechend für die entstandenen Schäden aufkommen muss. Noch am Unfallort können beispielsweise selber Fotos gemacht werden, auf denen zu sehen ist, wie die Fahrzeuge nach der Kollision standen. Außerdem sollten in jedem Fall die Namen und Anschriften von anwesenden Zeugen notiert werden. Anschließend stehen wir Unfallopfern zur Seite, um die Schuldfrage mit der gegnerischen Versicherung zu klären.
Die Tricks der Versicherungen
Ist einmal geklärt, wer den Unfall verschuldet hat, können sich im Laufe der Regulierung des entstandenen Sachschadens dennoch weitere Schwierigkeiten ergeben.
Die Versicherungen rechnen regelmäßig die entstandenen Schäden klein – auch wenn ein Sachverständigengutachten vorliegt. Eine beliebte Vorgehensweise der Versicherungen ist beispielsweise, dass diese vortragen, die Reparatur sei in einer von der Versicherung ausgewählten Werkstatt günstiger. Oftmals nehmen die Versicherungen dabei zu Unrecht Abzüge vor.
Wir helfen Ihnen gerne!
Wenn Sie selber Unfallopfer sind, sollten Sie sich nicht um die Ihnen zustehende Entschädigung bringen lassen. Wir verfügen in diesem Bereich über sehr viel Erfahrung und helfen Ihnen dabei, dass die Versicherung die entstandenen Schäden komplett ausgleicht. Unsere Tätigkeit ist für Sie nicht mit Kosten verbunden – unsere Gebühren müssen ebenfalls von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Wenn Sie bei einem Unfall geschädigt wurden, können Sie sich gerne an uns wenden und einen Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren. Gemeinsam besprechen wir dann, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie diese am besten durchgesetzt werden können.