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Bei einer Mittelstandsanleihe leisten die Anleger als Investoren eine Einlage, die zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft von dem Unternehmen zurückgezahlt werden muss. Bis dahin hat das Unternehmen festgelegte Zinsen zu bezahlen. Dabei werden Anlegern häufig vergleichsweise hohe Zinsen in Aussicht gestellt. Das hat die Mittelstandsanleihe in der Vergangenheit für viele Anleger sehr attraktiv erscheinen lassen.
Was sie dabei übersehen, ist das beträchtliche Ausfallrisiko. Wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit Pleite geht und die Einlagen nicht zurückzahlen kann, bedeutet das den Totalverlust für die Anleger. Vor diesem Schicksal haben Anleger der Rudolf Wöhrl AG nun Angst.
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
Wird das Insolvenzverfahren im Fall der Wöhrl AG eröffnet, müssen Anleger ihre Forderungen in dem gerichtlichen Verfahren anmelden. Sie werden dann, sofern am Ende des Insolvenzverfahrens noch Vermögen (Insolvenzmasse) vorhanden ist, anteilig an dieser entsprechend der durch das Insolvenzgericht festgesetzten Insolvenzquote beteiligt.
Schadenersatz gegen Berater
Anleger können ferner Schadenersatzansprüche gegen Dritte prüfen - etwa wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten. Ein Schadenersatzanspruch kann sich unter anderem aus falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben in den Anlageprospekten gegen den Prospektverantwortlichen ergeben.
Verstöße gegen Aufklärungspflichten
Neben einem Anspruch gegen den Prospektverantwortlichen und gegen das Unternehmen kommt auch ein Schadenersatzanspruch gegen die vermittelnde Bank bzw. den Anlagenvermittler in Betracht, sofern diese bei Vermittlung der Anlage gegen die ihnen obliegenden Aufklärungspflichten verstoßen haben. So haben Vermittler u.a. über etwaige mit der Geldanlage verbundene Risiken aufzuklären Insbesondere kommt eine Haftung des Beraters dann in Frage, wenn dieser nicht über das Risiko des Totalverlusts der Anlage aufgeklärt hat.
Liste von Rechtsanwälten und Rechtsanwaltskanzleien für Wöhrl Anleger
An diese Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien können Sie sich wegen als Wöhrl-Anleger wenden:
Anwälte aus Hessen
- Rechtsanwalt Klaus NiedingRechtsanwaltskanzlei Nieding + Barth An der Dammheide 10 , 60486 Frankfurt
- Rechtsanwalt Simon KanzRechtsanwaltskanzlei Cäsar-PrellerUhlandstraße 4, 65189 Wiesbaden
- Rechtsanwältin Jessica GaberRechtsanwaltskanzlei Cäsar-PrellerUhlandstraße 4, 65189 Wiesbaden
Anwälte aus Hamburg
- Rechtsanwalt Wolfgang HerfurtnerHerfurtner RechtsanwälteNeuer Wall. 80, 20354 Hamburg
- Rechtsanwalt Michael RainerGRP Rainer LLPAm Kaiserkai 1, 20457 Hamburg
Anwälte aus Bayern
- Rechtsanwalt Arthur R. KreutzerKanzlei KreutzerMaximilianstraße 33, 80539 München
- Rechtsanwalt Peter MattilMattil RechtsanwälteThierschplatz 3, 80538 München
Anwälte aus Baden-Württemberg
- Rechtsanwalt Dr. Jan FinkeDr. Finke RechtsanwälteR 3, 4 – 5, 68161 Mannheim
Anwälte aus Berlin
- Rechtsanwalt Dr. Sven TintemannAdvoadvice RechtsanwälteMalteserstr. 172, 12777 Berlin
Die Liste der hier genannten Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien ist als Empfehlung zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt viele weitere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskanzleien, an die Sie sich wegen Wöhrl-Anleihen wenden können.
Mehr Infos für Anleger bei der Wöhrl AG
- Modekonzern Wöhrl AG: Insolvenz im Schutzschirmverfahren – Anleger sollten handeln (Anwaltstipp von )
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