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Zivilrecht | 09.11.2022

Beweis der Existenz eines Corona-Virus

1,5 Mio. Euro Auslobung von „Virus­leugnern“ nur ein Bluff?

Frist zur Hinterlegung der Gesamtsumme ist ohne eine Rück­meldung verstrichen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Tobias Ulbrich

Die Virologin Prof. Dr. Ulrike Krämer hat der auf die rechtliche Aufarbeitung von Impf­schäden spezialisierten Kanzlei Rogert & Ulbrich das Mandat übertragen, sie im Zusammenhang mit einer Auslobung sogenannter Virus­leugner zu begleiten.

Initiatoren der Auslobung sind der als Corona-Leugner aktive Samuel Eckert sowie die SaMira Family Office GmbH, die nunmehr unter Samira Family Office AG firmiert. Ausgelobt werden so die Website Eckerts - 1,5 Million EUR für einen Virologen, der den wissen­schaftlichen Beweis der Existenz eines Corona-Virus vorlegt, inklusive der dokumentierten Kontroll­versuche aller getätigten Schritte der Beweis­führung.„ Hintergrund dieser Auslobung ist die Behauptung, es gäbe kein Coronavirus, keine Viren und auch kein Sars-Cov2-Virus.

Nachweis der Existenz des Sars-Cov-2 Virus liegt vor - Auslobungssumme beantragt

Mit anwaltlichem Schreiben vom 17.10.2022 hat die Kanzlei Rogert & Ulbrich die SaMiraFamily AG sowie Herrn Samuel Eckert darüber informiert, dass Prof. Dr. Ulrike Kämmerer der Auslobung entsprochen hat und mit dem Nachweis des Vorhanden­seins der Auslobungs­summe den Nachweis der Existenz des Sars-Cov-2 Virus vorlegen wird.

Frist zur Hinterlegung der Gesamtsumme bereits verstrichen

Um sicher zu sein, dass die ausgelobte Summe auch tatsächlich zur Verfügung steht, wurde der Hinterlegung der Gesamtsumme eine Frist bis zum 24.10.2022 gesetzt. Diese Frist ist nun ohne eine Rück­meldung bei der mandats­führenden Kanzlei verstrichen.

Prof. Dr. Ulrike Kämmerer sagt dazu: “Viren und auch das SARS-CoV-2 Virus gibt es und deren Existenz ist nachgewiesen!„ Sie erklärt weiter: “Ich werde es nicht hinnehmen, dass noch bis heute die Öffentlichkeit über die immer noch geschaltete Internet­seite unzutreffend und reißerisch mit einer Auslobung konfrontiert wird, der nun der Verdacht des Betruges anhaftet.„ Den Betrag wolle sie nicht für sich, sondern der Forschung, sowie Impf­geschädigten zugutekommen lassen.

Weitere juristische Schritte werden derzeit geprüft

“Es bleibt zu hoffen, dass damit dieses unsägliche Thema erst einmal zum Abschluss gebracht wurde„, resümiert Rechtsanwalt Ulbrich.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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