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Schadensersatz und Verbraucherrecht | 29.11.2022

Abgas­skandal

Abgas­skandal: Auto­industrie soll ab 2006 Manipulation geplant haben

Auch AdBlue- und Benzin-Motoren betroffen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Remo Klinger

Die Geschichte des Diesel-Abgas­skandals muss nach Berichten des Nachrichten­magazins Der Spiegel und des Bayerischen Rundfunks (BR) vom 17. November 2022 neu geschrieben werden.

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Die Automobil­industrie soll demnach die Abgas­manipulation der Diesel­fahrzeuge bereits ab 2006 im großen Stil geplant haben. Spiegel und BR werteten Unterlagen des Automobil­zulieferers Bosch aus. Die Hersteller VW, Audi, Porsche, BMW, Mercedes-Benz, Fiat und Toyota sollen bei der Robert Bosch GmbH 44 Abschalt­einrichtungen für Diesel­motoren bestellt haben.

Dr. Stoll & Sauer: Abgasskandal muss neu aufgerollt und bewertet werden

Bosch-Ingenieure haben in den vorliegenden Unterlagen 2006 und 2009 darauf hingewiesen, dass die den Auto­herstellern gelieferten Funktionen für illegale Zwecke genutzt werden können. Mit Hilfe der Abschalt­einrichtungen werden die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenz­werte auf dem Prüfstand eingehalten. Im normalen Straßen­verkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss der Abgas­skandal in jedem Fall neu aufgerollt und bewertet werden. Die Kanzlei rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check.

Auch BMW soll bei Bosch Abschalteinrichtungen bestellt haben

Spiegel und BR haben im Diesel-Abgas­skandal eine Bombe platzen lassen. Beide berichten übereins­timmend aus geheimen Unterlagen, dass der Automobil­zulieferer Bosch nach eigenen Unter­suchungen 44 „sensible Funktionen“ identifiziert, die möglicher­weise gegen Behörden-Bestimmungen verstoßen. Vor allem Diesel-Aggregate dürften danach betroffen sein, aber auch Benzin-Motoren, heißt es beim BR.

Bosch führt in einem sechs­seitigen Dokument tabellarisch auf, welche Software-Funktionen das Unternehmen für welche Automobil­hersteller programmiert hat: VW, Audi, BMW, Daimler, Porsche, auch Hersteller aus dem Ausland, darunter Fiat und Toyota. Erschreckend dabei: Bosch listet zum Beispiel eine Funktion mit der Bezeichnung „SCR dosing limitation“ auf. Diese reduziert die bei SCR-Katalysatoren zur Diesel-Abgas­reinigung notwendige Zuführung von Harnstoff („AdBlue“) - „über Bauteil­schutz­gründe hinaus“. Das Fahrzeug ist folglich deutlich schmutziger unterwegs als möglich. Letztlich heißt das, dass auch die als sauber geltenden AdBlue-Motoren manipuliert werden. Bosch hat damit Daimler und Fiat beliefert.

Audi, VW und BMW bekamen zwei weitere Funktionen mit den Be­zeichnungen „SCRLdG_Main“ und „SCR-Füllstands­regler“ geliefert. Nach dem Bosch-Dokument zufolge sorgen diese Funktionen dafür, dass das System bei der Abgas-Reinigung weniger Harnstoff verbraucht. Aufgrund der Bosch-Unterlagen erhärtet sich der Verdacht, dass auch BMW bei seinen Motoren die Abgas­reinigung manipuliert. Der Münchener Autobauer betonte seit Beginn des Diesels­kandals wiederholt, niemals unzulässige Abschalt­einrichtungen in seinen Modellen eingesetzt zu haben.

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Deutsche Umwelthilfe: Abgasskandal seit 2006 geplant

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat die Bosch-Dokumente, die laut BR ein Insider ihr zugespielt hat, der Staats­anwaltschaft Stuttgart zur Verfügung gestellt. Bereits 2019 musste Bosch aufgrund der Rolle im Diesel­skandal eine Geldbuße in Höhe von 90 Millionen Euro bezahlen. Bosch habe, so die Staats­anwaltschaft in einer Presse­mitteilung, „ab 2008 circa 17 Millionen Motor­steuer­geräte und Dosier­steuer­geräte an verschiedene in- und ausländische Hersteller ausgeliefert, deren zugehörige Software teilweise unzulässige Strategien enthielt“.

Für Rechtsanwalt Remo Klinger, der die Deutsche Umwelthilfe (DUH) seit Jahren bei verschiedenen Diesel-Gerichtsv­erfahren vertritt, zeigen die jetzt aufgetauchten Dokumente, „dass man bei Bosch wusste, was man in rechtlicher Hinsicht tat. Zu den Funktionen wird jeweils mitgeteilt, warum diese “potenziell kritisch„ sind. Dies beweist ein hohes Unrechts­bewusstsein. Niemand wird sich nun damit herausreden können, dass man nicht wusste, was man tat“. Klinger weist auch auf Dokumente aus den Jahren 2006 und 2009 hin. In beiden geht es um die Software-Programmierung von SCR-Systemen. Darin betont Bosch: „Applikations­verantwortung sowie Rechtfertigung der Funktion selbst liegt beim Kunden“. Mögliche Konsequenzen für den Fall, dass Behörden entsprechende Funktionen für unzulässig halten, schildert Bosch in dem Dokument vom 2. November 2009. So habe Toyota 2002 in den USA wegen einer Manipulation („Tankleck­diagnose“) 15 Millionen US-Dollar zahlen müssen. Und: „Alle 150.000 Fahrzeuge im Feld mussten nach­gearbeitet werden.“

Durch die Dokumente wird klar, dass der Abgas­skandal bereits 2006 regelrecht geplant wurde.

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Dr. Stoll & Sauer rät: Verbraucher sollten jetzt klagen

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer muss die juristische Aufarbeitung des Abgas­skandals durch die Bosch-Ent­hüllungen eine neue Richtung einschlagen. Der Diesel­skandal ist noch nicht zu Ende. Die Chancen der Verbraucher auf Schadens­ersatz könnten durch die Ent­hüllungen enorm gestiegen sein. Es könnte sein, dass die beteiligten Automobil­hersteller vorsätzlich gehandelt haben. Und gerade das vor­sätzliche sitten­widrige Handeln ist für den Bundes­gerichts­hof bei Ver­urteilungen von VW wichtig gewesen. Jetzt machen die Bosch-Ent­hüllungen klar, dass wohl die ganze Branche den Einbau von Abschalt­einrichtungen von langer Hand geplant hatte.

Daher rät die Kanzlei vom Abgas­skandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgas­skandals mit enormen Geld­einbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kosten­freien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel­skandal heraus­finden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Erst­ein­schätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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