Vorliegend klagt der Inhaber eines VW Tiguan TDI. „Die Anspruchshäufung in einem Klagverfahren gegen zwei VW-Gesellschaften kann für einen rechtsschutzversicherten Mandanten einen besonderen Charme haben“, sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn von Hahn Rechtsanwälte.
Einreichung der Klage verhindert Verjährung
„Der Kläger hemmt durch Einreichung der Klage neben dem Anspruch auf Rückabwicklung des Autokredits auch die Verjährung bezüglich seiner Schadensersatzansprüche gegen VW als Hersteller des abgasmanipulierten Dieselfahrzeuges. Somit verbleibt dem Kläger eine weitere Chance, falls seine Ansprüche auf Rückabwicklung des Autokredits gerichtlich nicht durchgesetzt werden sollten“, ergänzt Hahn. Bei Schadenersatz gegen VW als Hersteller beim Einbau des EA 189-Motors droht der Eintritt der Verjährung bereits zum 31.12.2018.
Musterfeststellungsverfahren wegen langer Zeitdauer nicht zielführend
„Die Anmeldung eines Schadensersatzanspruchs gegen VW über das neue Musterfeststellungsverfahren halten wir in der Regel für nicht zielführend“, sagt Rechtsanwalt Hahn weiter. „Das Musterfeststellungsverfahren selbst dürfte sich bei zwei bis drei Instanzen allein über mindestens fünf Jahren hinziehen. Bis dahin hätte das abgasmanipulierte Dieselfahrzeug im Regelfall etwa 100.0000 km mehr auf der Uhr. Wegen des Volkswagen zustehenden Wertersatzes für gefahrene Kilometer wäre der Schadensersatzanspruch dann bereits “abgefahren„ und nicht mehr werthaltig Deswegen halten wir schon wegen der langen Zeitdauer das Musterfeststellungsverfahren bei der Anmeldung von Schadensersatzansprüchen von Dieselfahrern für eine gefährliche Mogelpackung“, meint Rechtsanwalt Hahn.
Widerruf ermöglicht Rückabwicklung ohne Wertersatz
„Bei Autokreditverträgen, die ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurden, müssen sich Verbraucher wegen einer Gesetzesänderung nach unserer Auffassung nicht einmal einen Wertersatz für gefahrene Kilometer anrechnen lassen“, sagt Rechtsanwalt Hahn weiter. „Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist dann, dass Autobesitzer ihr mehrere Jahre altes Fahrzeug faktisch kostenfrei gefahren sind. Ob ein Schadensersatzanspruch gegen den Dieselhersteller oder eine Rückabwicklung eines Autokredits nach Widerruf erfolgversprechender ist oder möglicherweise eine Kombination beider Ansprüche, muss im Einzelfall geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Hahn.
Hahn Rechtsanwälte bietet allen betroffenen Verbrauchern kostenfreien Erstcheck an
Hahn Rechtsanwälte vertritt beim Abgasskandal mehr als 2.000 Betroffene und verklagt bereits diverse Autokreditbanken vor bundesdeutschen Gerichten. Laut Rechtsanwalt Hahn liegen bereits positive Urteile von sieben deutschen Landgerichten vor. Hahn Rechtsanwälte haben jüngst beim Landgericht Hamburg ein für den Verbraucher positives Versäumnisurteil erstritten. Durch den Widerruf eines Autokredits können auch Besitzer von Benzinern ihr Fahrzeug kostengünstig zurückgeben.
Weitere Informationen können Sie unter https://hahn-rechtsanwaelte.de/autokredit-widerrufen erhalten.