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Verbraucherrecht und Vertragsrecht | 09.05.2018

Rücktritt von Kaufvertrag

Abgas­skandal: Rücktritt von Kaufvertrag für Dieselfahrzeug auch nach Durchführung des Software­updates möglich

Rücktritt trotz installiertem Software-Update wirksam

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Philipp Neumann, Maître en Droit

Käufer eines manipulierten Diesel­fahrzeugs können den Kauf auch dann noch rück­gängig machen, wenn das Update zur Beseitigung der Manipulation bereits aufgespielt worden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Köln klargestellt (Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 27.03.2018, Az. 18 U 134/17).

Käufer tritt nach Installation des Software-Updates vom Kaufvertrag zurück

Das Gericht war mit dem Kauf eines im Jahr 2015 gebraucht gekauften Audi A4 befasst. Der Käufer ließ im September 2016 das Software-Update des Herstellers aufspielen. Im Dezember 2016 erklärte der Käufer sodann den Rücktritt vom Kaufvertrag. Dabei verwies der Käufer auf eine geringere Leistung des Fahrzeugs und einen erhöhten Verbrauch nach dem Update. Das Oberlandesgericht Köln wies in dem nunmehr erlassenen Beschluss darauf hin, dass es den Rücktritt für wirksam erachtet und der Kaufvertrag rückabzuwickeln sei.

„Unfreiwilliges“ Update - Autohändler in der Beweislast

Das Oberlandesgericht Köln hat zunächst erneut betont, dass eine unzulässige Abschalt­einrichtung (die Manipulation) einen Mangel am Fahrzeug begründet. Dieser recht­fertigt es, den Kauf rückabzuwickeln. Der Rück­abwicklung stand das im Nachgang durchgeführte Update am Fahrzeug nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln nicht entgegen. Zwar wurde damit der Mangel der Abschalt­einrichtung beseitigt. Dies erfolgte nach Auffassung des Gerichts jedoch allein auf behördlichen „Druck“ und deshalb, damit das Fahrzeug weiter betrieben werden kann. Zudem waren dem Käufer Details über das Update nicht bekannt. Damit befand sich der Kläger nach Auffassung des Gerichts quasi in einer Zwangslage, das Update vornehmen zu lassen. Folglich ging das Gericht im Rechts­streit davon aus, dass das Update unfreiwillig erfolgte. Damit habe der Auto­händler zu beweisen, dass die vom Kläger monierten Beeinträchtigungen des Fahrzeugs nach dem Update nicht gegeben seien.

OLG Köln ordnet Beweiserhebung an

Das Gericht will nunmehr Beweis darüber erheben, welche nachteiligen Auswirkungen das Update auf die Leistung, den Verbrauch, die Lebensdauer und den Verschleiß des Fahrzeugs hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die beklagte Partei und der dahinter stehende Hersteller es nicht so weit kommen lassen werden und ggf. einen Vergleich mit dem Käufer anstreben. Trotz dessen stärkt der Beschluss die Erfolgs­aussichten von betroffenen Fahrzeug­inhabern. Mit der oberlandes­gerichtlichen Entscheidung ist es anderen Ober­landes­gerichten verwehrt, gleich­gelagerte Fälle nicht zum Bundesgerichtshof zuzulassen. Dies erhöht den Druck auf Auto­händler und Hersteller, Maßnahmen zu ergreifen, um eine Revision beim Bundesgerichtshof zu vermeiden, die die Auto­industrie wohl scheut.

Die ARES Rechts­anwälte vertreten vom Abgas­skandal betroffene Fahrzeug­inhaber gegenüber Auto­händlern, Herstellern und Autobanken.

Nähere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

Abgasskandal

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