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Kapitalanlagenrecht und Schadensrecht | 29.10.2015

Insolvenz

Anleger der Canada Gold Trust (CGT) erwachen aus ihren Goldträumen – Anwalt will Interessengemeinschaft gründen

Canada Gold Trust - Mehr Glitzer als Gold

So langsam erwachen auch die zuversichtlichsten Anleger der Canada Gold Trust (CGT) Fonds aus ihren Goldträumen. Nach ersten ordentlichen Ausschüttungen nahm die Katastrophe ihren Lauf und mit der Insolvenzanmeldung einen unrühmlichen Höhepunkt. Anwalt Kreutzer aus München empfiehlt Anlegern der Canada Gold Trust (CGT) Fonds, zeitnah ihre Ansprüche zu stellen.

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Das wäre zu schön gewesen: 14 % Rendite - und das alles noch „Sicher wie Gold“ - Doch so langsam erwachen auch die zuversichtlichsten Anleger der Canada Gold Trust (CGT) Fonds aus ihren Goldträumen. Nach ersten ordentlichen Ausschüttungen nahm die Katastrophe ihren Lauf und mit der Insolvenzanmeldung einen unrühmlichen Höhepunkt. Entsprechende Verfahren werden seit Juli 2015 vom Amtsgericht Konstanz bearbeitet. Betroffen sind die Gesellschaften Canada Gold Trust GmbH (42 IN 152/15), Canada Gold Trust Verwaltungs GmbH (42 IN 154/15) und die Canada Gold Trust Management GmbH (40 IN 153/15

Anleger sollen 30 % der erhaltenen Auszahlungen zurückzahlen

Die Fondsgesellschaften sind davon nicht betroffen. Deren Geschäftsführer Rudolf Döhring machte sich unter den Anlegern aber schon Ende April mit seiner Ausführung, 30 % der erhaltenen Auszahlungen zurück zu zahlen, keine Freunde unter den Anlegern und verspielte seinen Start-Bonus schnell. Aktuell gibt es ein Erinnerungsschreiben, da die Anleger wohl abschließend zum Mittelrückfluss überzeugen soll.

Rechtsanwälte befürchten einen Totalausfall des Fonds

Was steckt hinter den Canada Gold Trust-Fonds? CGT hat mit dem Anlegergeld Darlehen an die kanadische Henning Gold Mines (Inc) gegeben. Aber ob dieses Geld hier überhaupt angekommen ist, wird von Rechtsanwälten, die im Kapitalanlagerecht unterwegs sind, stark bezweifelt. Rechtsanwalt Kreutzer aus München hat die Fonds schon seit einigen Monaten auf dem Radar: „Mich würde alles andere als ein Totalausfall sehr wundern. Zwar sind die Fonds mit den Insolvenzen der CGT-Gesellschaften nicht direkt betroffen, trotzdem gibt es einen ziemlichen und vor allem auffälligen Mangel an guten Nachrichten!“

Kanzlei Kreutzer avisiert Gründung einer Interessengemeinschaft, um gemeinsam von den Gesellschafterrechten profitieren zu können

Die Kanzlei Kreutzer empfiehlt Anlegern, zeitnah ihre Ansprüche zu stellen an diejenigen, die für hohe Provisionen mehr oder weniger risikoreiche Empfehlungen ausgegeben und die höchst riskanten CGT-Fonds vermittelt haben. Die Kanzlei Kreutzer avisiert die Gründung einer Interessengemeinschaft, auch um gemeinsam von den Gesellschafterrechten profitieren zu können.

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