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Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 28.09.2020

Kapital­anlagen

Anleger der Bonus.Gold GmbH bangen um ihr Gold und Geld

Anleger sollten ihre Schadens­ersatz­ansprüche prüfen lassen

Kapital­anleger haben der Kölner Firma Bonus.Gold GmbH 45 Millionen Euro für Goldkäufe anvertraut, doch das Unternehmen ist aktuell nicht erreichbar.

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Bonus.Gold wurde offenbar 2017 von drei Hinter­männern gegründet, die zuvor bereits beim Skandal-Gold­händler Pim Gold involviert waren. Pim Gold steht ebenfalls im Zentrum eines Anlage­skandals. Das insolvente Unternehmen wird verdächtigt, ein Schneeball­system betrieben zu haben. Investoren bangen auch dort um Einlagen im insgesamt zweistelligen Millionen­bereich. Wir vertreten auch hier zahlreiche betroffene Investoren.

Angebot der Pin Gold: Verkauf und Einlagerung

PIM Gold bot nicht nur den Verkauf, sondern auch die „Einlagerung“ des Goldes an. Das Besondere dabei: Statt für die sichere Aufbewahrung Geld zu verlangen, versprach der Anbieter seinen Anlegern „Bonusgold“. Das heißt, dass sich das Gold vermehren sollte, und zwar mitunter um bis zu 0,5 % pro Monat. Die Produkte hatten dabei Namen wie Kinder Gold Konto, Goldis Schatztruhe, Bonus­goldkauf Plus oder Bonus­goldspot Plus.

Finanziert werden solche Bonus­modelle oft durch überhöhte Kaufpreise für das Gold. Das bereits seit längerem kritisierte Geschäfts­modell der PIM Gold wurde zuletzt als mögliches Schneeball­system enttarnt.

Bonus.Gold GmbH könnte in ähnlichen Schwierigkeiten sein

Möglich ist, dass die Bonus.Gold GmbH in ähnlichen Schwierig­keiten sein könnte: Bis zu 22 % Rendite in 2 Jahren versprach die Bonus.Gold GmbH den Klein­anlegern. Mit diesem Versprechen verkaufte das Unternehmen nach eigener Auskunft über 850 Kg Gold.

Bonusgold-Zahlungen wurden bereits ausgesetzt

Die Renditen sollten durch den Handel mit Altgold und mit der Herstellung von türkischem Hochzeits­schmuck erwirtschaftet werden. Die Bonusgold-Zahlungen mussten zuletzt ausgesetzt werden, angeblich, weil der Verkauf von türkischem Hochzeits­schmuck in der Coronakrise eingebrochen sei.

Anleger haben nun verschiedene Möglichkeiten mögliche Verluste zu reduzieren.

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Zu prüfen ist:

  • Welche Ansprüche können gegen das Unternehmen gelten gemacht werden?
  • Welche Ansprüche bestehen gegen verantwortliche Hinterleute und Organe?
  • Welche Ansprüche bestehen gegen Vermittler und Berater?

Ihre Möglichkeiten

Gold-Anleger, denen die Anlage seitens eines Finanz­dienst­leisters empfohlen wurde, sollten dringend prüfen lassen, ob Ansprüche wegen Falsch­beratung bestehen. Sollte sich außerdem heraus­stellen, dass die Hinter­männer der Bonus.Gold GmbH Kundengold zweckwidrig eingesetzt und verwertet oder gar nicht erst gekauft haben, bestehen darüber hinaus Ansprüche unmittelbar gegen diese. Kommt es zur Insolvenz des Unternehmens, dann sind Ansprüche im Insolvenz­verfahren zu verfolgen und ggf. auch Rück­zahlungs­ansprüche abzuwehren.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Kapital­anlage­recht, insbesondere mit Anlage­betrugs­fällen, Schneeball­systemen und Insolvenz­fällen. Fortlaufend vertreten wir mehrere hundert Geschädigte und Gläubiger in solchen Verfahren. Wenn Sie Hilfe benötigen, nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erst­beratung, um Ihren Fall mit uns zu besprechen. Wir stehen Ihnen gerne auch bundesweit zur Verfügung.

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