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Schadensersatzrecht | 07.06.2016

Schiffs­fonds

Anwalt zu Dr. Peters DS-Fonds Nr. 125: Schadens­ersatz­ansprüche der Anleger

Für die Anleger endet die Beteiligung wohl mit einem deutlichen Minus

Der im Jahr 2007 von Dr. Peters aufgelegte Schiffs­fonds DS-Fonds Nr. 125 konnte die Erwartungen der Anleger nicht erfüllen. Nachdem nun beide Fonds­schiffe, die DS Blue Ocean und DS Blue Wave, verkauft wurden, endet die Beteiligung für die Anleger wohl mit einem deutlichen Minus.

Auch der DS-Fonds Nr. 125 steckt in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Kurz nachdem der DS-Fonds Nr. 125 aufgelegt und die Anleger sich mit einer Mindest­summe von 20.000 Euro beteiligen konnten, bekam die Handels­schiff­fahrt bereits die Auswirkungen der Finanzkrise 2008 zu spüren. Da die Branche in den Boom-Jahren zuvor Über­kapazitäten aufgebaut hatte, wurde es nun immer schwieriger die Schiffe bei gleich­zeitig sinkenden Charterraten auszulasten. Das sorgte bei etlichen Schiffs­fonds für wirtschaftliche Schwierig­keiten, die auch die Anleger des DS-Fonds Nr. 125 zu spüren bekamen. Die prognostizierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Wie das „fonds­telegramm“ berichtet, reicht der Erlös aus dem Verkauf der Schiffe nicht aus, um alle Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, die allerdings auf einen Teil ihrer Forderungen verzichtet, zu bedienen. Für die Anleger dürften sich somit hohe Verluste anbahnen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München:

Durch die Geltend­machung von Ansprüchen auf Schadens­ersatz haben die Anleger noch die Möglichkeit, die Verluste abzuwenden. Bei der Vermittlung von Schiffs­fonds wurden die Anleger häufig nicht über die Risiken umfassend aufgeklärt. Obwohl dies im Zuge einer ordnungs­gemäßen Anlage­beratung dringend geboten ist. Zumal für die Anleger das Risiko des Total­verlusts ihrer Einlage besteht. Dennoch wurden in den Beratungs­gesprächen häufig nur die Vorzüge und nicht die Risiken der Geldanlage dargestellt. Nicht selten wurden Beteiligungen an Schiffs­fonds auch als sichere Alters­vorsorge angepriesen. Da es sich bei Beteiligungen an Schiffs­fonds aber in der Regel um spekulative Geldanlagen handelt, können sie nicht für die Alters­vorsorge geeignet sein.

Anleger sollten Schadensersatzansprüche geltend machen

Zu einer ordnungs­gemäßen Anlage­beratung gehört darüber hinaus auch, dass die Bank ihre Rück­vergütungen für die Vermittlung offen legt. Nach der Rechtsprechung des BGH muss die Bank über diese sog. Kick-Backs aufklären, damit der Anleger das Provisions­interesse der Bank erkennen kann. Wurden die Kick-Backs verschwiegen und / oder über die Risiken nur unzureichend aufgeklärt, können Schadens­ersatz­ansprüche geltend gemacht werden.

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