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Bankrecht und Kapitalanlagenrecht | 11.03.2016

Immobilien­fonds

Anwalt zu Hannover Leasing Fonds 165: Insolvenz oder Notverkauf der Immobilie in Bratislava - Anwalt weist auf drohende Verjährung von Schadens­ersatz­ansprüchen hin

Büro- und Geschäfts­immobilie in Bratislava kann wegen gravierender Baumängel nicht mehr vermietet werden

Mit dem Schreiben der Fonds­geschäfts­führung vom 29. Februar 2016 ist es offiziell: Der Hannover Leasing Fonds 165 steht unmittelbar vor der Insolvenz, da die Büro- und Geschäfts­immobilie in Bratislava aufgrund von gravierenden Baumängeln nicht mehr vermietet werden kann und darf.

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Geschäftsführung hat zwei Alternativen: Insolvenzantrag oder Notverkauf

Das mehr als 44.000 qm große Gebäude steht bereits seit dem Oktober 2015 komplett leer, so dass keine Miet­einnahmen mehr erzielt werden und damit faktisch Zahlungs­unfähigkeit herrscht. Da die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen in Höhe von rund 55 Mio. EUR spätestens zum Ende des Jahres 2016 zurück­gezahlt werden müssen, die bis dahin fälligen Zins­zahlungen in Höhe von rund 2,5 Mio. EUR nicht mehr ausgeglichen werden können, eine Sanierung des Gebäudes vorsichtig geschätzt zwischen 15 und 20 Mio. EUR kosten würde und sich der Fonds Schadens­ersatz­forderungen der bisherigen Mieter in zweistelliger Millionen­höhe ausgesetzt sieht, gibt es aus Sicht der Fonds­geschäfts­führung nur noch zwei Alternativen: Entweder wird umgehend ein Insolvenz­antrag gestellt oder auf der am 18. März 2016 anstehenden außerordentlichen Gesellschafter­versammlung wird der Beschluss über den Notverkauf der Immobilie gefasst.

Anleger sollten mögliche Schaden­ersatz­ansprüche prüfen lassen

„Auch wenn die Anleger im Falle eines Verkaufs­beschlusses mit einer Schluss­ausschüttung in Höhe von rund 8 Prozent der Nominal­beteiligungs­summe geködert werden, kann dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Hälfte ihres eingesetzten Kapitals verloren ist“, mahnt Rechtsanwalt Oliver Becker von HAHN Rechts­anwälte. Der Fachanwalt sieht für die geschädigten Anleger dennoch gute Chancen: „Anleger sollten in jedem Fall prüfen lassen, inwieweit Ansprüche wegen fehlerhafter Anlage­beratung gegenüber den beratenden Sparkassen bestehen. Neben der regelmäßig unter bliebenen Aufklärung über das bestehende Provisions­interesse haften diese auch wegen meist nur völlig unzureichender Risiko­aufklärung. Investierte Anleger sollten daher Ihre Chance auf Schadens­ersatz nutzen, solange die absolute Verjährung der Ansprüche noch nicht eingetreten ist“, so Anwalt Becker weiter. „Die absolute Verjährung der Schadens­ersatz­ansprüche droht in den meisten Fällen bereits in der ersten Jahres­hälfte 2016. Ein zügiges Handeln der Anleger ist daher erforderlich.“

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