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Internerecht und Wettbewerbsrecht | 12.03.2015

Werbeblocker

Axel Springer Verlag klagt gegen Adblock Plus Werbeblocker vor dem LG Köln: Voraussichtlich kein Verbot - aber vielleicht Beschränkung

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Eckes

Der Axel Springer Verlag will ein Verbot von Adblock Plus auf seinen Internetseiten durchsetzen. Das LG Köln deutet ein teilweises Scheitern der Klage an.

Axel Springer hat die Eyeo GmbH - den Hersteller der bekannten Software Adblock Plus - auf Unterlassung verklagt, auf den Internetseiten des Springerverlags - zu dem Zeitungen wie Bild und Welt gehören - Werbung zu blockieren. Springer sieht durch Adblock das Geschäftsmodell von Zeitungsverlagen und damit die Pressefreiheit verletzt.

Axel Springer sieht Geschäftsmodell durch Adblock bedroht

Online-Zeitungen leben maßgeblich von der Werbung auf ihren Webseiten. Adblock Plus erkennt jedoch Werbung und blendet sie aus. Wer Adblock installiert hat, sieht die von ihm besuchten Seiten also ohne Werbung.

Am 10.03.2015 fand vor dem Landgericht Köln die mündliche Verhandlung statt. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Kammer teilte seine Skepsis hinsichtlich des Klageantrags von Springer mit. Das Gericht tendiere dazu, ein allgemeines Verbot von Adblock Plus - so wie von Springer beantragt - abzulehnen. Allerdings war der Richter sehr vorsichtig in seiner Wortwahl und betonte, dass dies nur eine sehr vorläufige Tendenz sei.

Wettbewerbsverstoß durch Freikauf-Option bei Adblock

In einem anderen Punkt zeigte sich das Gericht aber offener für die Argumentation Springers: Der Verlag bemängelt nämlich auch das Geschäftsmodell von Adblock Plus, das vorsieht, dass Unternehmen für bestimmte Werbung Adblock dafür bezahlen, von Adblock nicht ausgefiltert zu werden. Werbeanzeigen, die auf diese Adblock-Whitelist kommen, werden auf den Internetseiten also nach wie vor angezeigt - auch wenn die Besucher Adblock installiert haben.

Springer hält dieses Vorgehen für erpresserisch. Unternehmen müssen sich bei Adblock freikaufen, um weiter mit Werbung Geld verdienen zu können. Der Vorsitzende Richter teilte mit, dass das Gericht diese Praxis für wettbewerbsrechtlich in hohem Maße bedenklich halte.

Das Verfahren dürfte spannend bleiben. Vor dem Landgericht Köln wird wohl nicht das letzte Wort gesprochen werden. Die Ausschöpfung aller Instanzen ist zu erwarten.

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