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Versicherungsrecht | 14.11.2017

Chronisches Erschöpfungs­syndrom

Berufs­unfähigkeit: CFS und Chronisches Erschöpfungs­syndrom

Vielfalt der Symptome erschwert die Diagnose

In unserem heutigen Beitrag informiere ich Sie über Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungs­syndrom.

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Nach den Versicherungs­bedingungen ist die Versicherungs­leistung für gewöhnlich dann zu zahlen bereit, wenn der Versicherte krankheits­bedingt zu mindestens 50 % nicht mehr in der Lage ist, die zuletzt ausgeübte Tätigkeit weiter ausüben.

CFS - Erkrankung mit langanhaltender Erschöpfung und ständige Müdigkeit

Hierunter fällt selbstverständlich auch eine Erkrankung in Form von CFS (Chronisches Fatigue-Syndrom) oder chronischem Erschöpfungs­syndrom. Die Anzeichen für die Erkrankung sind lang­anhaltende Erschöpfung und ständige Müdigkeit, sowie einige weitere gesundheitliche Beschwerden. Schlaf bringt keine Erholung mehr und die Betroffenen sind nicht mehr in der Lage einer Berufs­tätigkeit nachzugehen. Nach Schätzungen gibt es in Deutschland 300.000 Betroffene, wobei jedoch die Erkrankung häufig nicht diagnostiziert wird.

CFS ist schwer erkennbare Krankheit

Das Problem für den Versicherten bestehen dann darin, den Nachweis zu erbringen, dass die Erkrankung vorliegt. Hierzu ist zunächst ein ärztliches Attest erforderlich. Damit beginnen aber schon die Schwierig­keiten, insbesondere wenn die Erkrankung nicht als solche erkannt wird und eine falsche Diagnose gestellt wird. Häufig wird zum Beispiel eine Depression diagnostiziert.

Leistungen werden oft wegen falscher Diagnose abgelehnt

Der Versicherer wird dieses für gewöhnlich nicht als ausreichend einschätzen und selbst ein Sachverständigengutachten zur Über­prüfung der Erkrankung in Auftrag geben. Leider besteht hierbei oft die Tendenz, dass der von dem Versicherer beauftragte Gutachter das Krank­heitsbild für nicht nachvollziehbar erachtet.

Das zum Teil schon deshalb, weil unter dem Gesichts­punkt einer Depression oder anderer Erkrankungen begutachtet wird. Die Gutachter kommen dann immer wieder zu dem Ergebnis, dass der Grad der Erkrankung nicht hinreichend hoch sei oder der Versicherte nur vorgibt krank zu sein, also aggraviert. Die Konsequenz ist dann, dass der Versicherer die Leistung ablehnt.

Kämpfen Sie für Ihr Recht

Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte qualifizierte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden, damit die Möglichkeiten zur Durch­setzung der eigenen Rechte genutzt werden können.

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