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Versicherungsrecht | 31.01.2020

Berufs­unfähigkeit

Psychische Erkrankungen: Berufs­unfähigkeit durch Depression und Burnout

Nachfolgend erfahren Sie, was zu beachten ist und wie man am besten vorgeht

Für den Versicherten ist die Beeinträchtigung der geistigen Gesundheit in Form einer psychischen Erkrankung wie etwa Burn-Out oder Depression als Grund der Berufs­unfähigkeit schwerer nach­zuweisen als eine körperliche Erkrankung. Es ist daher meist sehr schwer, den Versicherungs­schutz aus der Berufs­unfähigkeits­versicherung zu erlangen.

Das Vorliegen einer Krankheit oder eines Kräfte­verfalls ist Voraussetzung zur Erlangung der Berufs­unfähigkeits-Leistung. Als Krankheit bezeichnet man in diesem Zusammenhang die negative Ver­änderung der körperlichen oder geistigen Gesundheit. Hierdurch müssen Fähigkeiten verloren gehen und damit die berufliche Einsatz­möglichkeit beeinträchtigt oder gar ausgeschlossen sein. Burn-Out oder Depression, als psychische Erkrankungen fallen grund­sätzlich hierunter. Jedoch sind die Hürden hier im Vergleich zur Erlangung der Berufs­unfähigkeits-Leistung aufgrund einer körperlichen Erkrankung wesentlich höher.

Burn-Out und Depression

Psychische Erkrankungen sind auf dem Vormarsch. Psychologen und Mediziner gehen davon aus, dass etwa jeder vierte Deutsche mindestens einmal in seinem Leben psychisch erkrankt. Burnout ist kein Leiden mit eindeutigen Kriterien, sondern eine Kombination aus körperlicher, emotionaler und geistiger Erschöpfung. Die Ursachen sind meist zu hohe Anforderungen am Arbeits­platz oder psychische Probleme, die nicht angemessen bewältigt werden können. Die Abgrenzung zur Depression ist oft sehr schwierig.

Bewilligung der Leistungen immer problematisch

Liegt der Grund für die Berufs­unfähigkeit in einem Burn-Out oder einer Depression, ist die Erlangung der Berufs­unfähigkeits­leistung oftmals mit vielen Problemen verbunden. Versicherungs­gesellschaften prüfen den Leistungs­antrag eines Betroffenen, der aufgrund psychischer Faktoren berufsunfähig ist, ganz genau.

Um die erforderlichen Nachweise – sprich Bescheinigungen der behandelnden Ärzte und Gutachten der Therapeuten – zu erbringen, muss sich der Versicherte diverse zeit­intensive Unter­suchungen und Therapien unterziehen.

Für eine erfolgreiche Beantragung der Berufs­unfähigkeits­leistung, ist es unentbehrlich, diese Bescheinigungen und Gutachten einzuholen. Nur wenn die psychische Erkrankung auch schriftlich attestiert ist, kann der Versicherer die Berufs­unfähigkeits­leistung erbringen.

Auf Leistungsausschluss achten

Bisweilen kommt es sogar vor, dass Versicherer in Bezug auf psychische Erkrankungen wie Burn-Out oder Depression einen sog. Leistungs­ausschluss mit ihren Versicherungs­nehmern vereinbaren. Wenn der Versicherungs­nehmer dann aufgrund einer solchen psychischen Erkrankung berufsunfähig wird, erbringt der Versicherer keine Leistung.

Ob und gegebenenfalls welche Lei­stungsaus­schlüsse in Ihrem Fall vereinbart sind, prüft ein auf Berufs­unfähigkeits­versicherungen spezialisierter Anwalt im Einzelnen für Sie.

Lassen Sie sich beraten

Wenn Sie Leistungen von Ihrer Berufs­unfähigkeits­versicherung fordern, weil Sie an Depressionen oder Burn-Out erkrankt sind, kann es schnell zum Streit zwischen Ihnen und Ihrem Versicherer kommen.

Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt für Berufs­unfähigkeits­versicherungen beraten. Dieser bietet Ihnen sichere Hilfe und Unterstützung bei der Erlangung Ihrer Berufs­unfähigkeits­leistung.

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