Wer ein Formular der Hradt S.A. unterschrieben hat und numehr für einen „Euro Grundeintrag“ im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com zahlen soll, hat gute Chancen, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Jedenfalls ist es der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelungen, den Branchenbuchanbieter aus Panama City zur Anerkennung einer sofortigen Kündigung zu bewegen. Die Hradt S.A. entlässt vorzeitig einen Kunden und verzichtet somit auf ihre Forderung.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher ein Schreiben der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00