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Internetrecht und Vertragsrecht | 14.09.2015

Branchenbuchabzocke

Branchenbuch­anbieter Hradt S.A. bestätigt sofortige Kündigung eines Eintrags im Deutschen Branchenregister

Unternehmen Hradt S.A. stimmt vorzeitiger Vertragskündigung zu

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Der Branchenbuch­anbieter Hradt S.A. hat einen Kunden vorzeitig aus dem Vertrag über einen Euro Grundeintrag im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com entlassen.

Wer ein Formular der Hradt S.A. unterschrieben hat und numehr für einen „Euro Grundeintrag“ im Verzeichnis www.deutsches-branchenregister.com zahlen soll, hat gute Chancen, sich gegen die Forderung zur Wehr zu setzen. Jedenfalls ist es der SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelungen, den Branchenbuch­anbieter aus Panama City zur Anerkennung einer sofortigen Kündigung zu bewegen. Die Hradt S.A. entlässt vorzeitig einen Kunden und verzichtet somit auf ihre Forderung.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher ein Schreiben der Hradt S.A. in Sachen Deutsches Branchenregister erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Hradt S.A.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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