[02.09.2022] 



Ein Hotel, das die Echtheit von negativen Kundenmeinungen auf einem Bewertungsportal anzweifelt, muss nicht näher begründen, warum der- oder diejenige kein Gast gewesen sein soll. Grundsätzlich reiche die Behauptung, dass es keinen Kontakt gegeben habe, heißt es in einem noch unveröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. August.