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Vertragsrecht | 12.07.2017

Bürger-Info-Folder

Bürger-Info-Folder „Energie-Umweltschutz-Gesundheit“: Vorsicht vor der Regio Marketing SRL

Auftrag beinhaltet innerhalb seiner einjährigen Vertrags­laufzeit drei kosten­pflichtige Auflagen

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Regio Marketing SRL tritt unter dem Slogan „Ihr Partner für Magazin­druck“ als Betreiberin eines Bürger-Info-Folders „Energie-Umwelt­schutz-Gesundheit“ in Erscheinung. Dabei handelt es sich um einen Werbe­träger, in dem Gewerbe­treibende und Frei­berufler Anzeigen schalten können.

Die Regio Marketing SRL gibt folgende deutsche Anschrift an:

Regio Marketing SRL

Business Tower

Seligstädter Straße 107

63073 Offenbach

Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich aber im Ausland und ist unter folgender Adresse zu finden:

Regio Marketing SRL

Apt. 4 BL. 77

6 Strada Calugareni

551124 Medias, Rumänien

Ein Geschäfts­führer wird nicht benannt.

Rechnung aufgrund Anzeigenauftrags

In der Regel erfährt ein Betroffener mit Rechnungs­stellung, dass er unbeabsichtigt der Regio Marketing SRL einen Anzeigen­auftrag erteilt hat. Dieser schlägt mit Kosten von 1.185,00 Euro zu Buche. Der Rechnungs­betrag setzt sich aus dem Anzeigen­preis sowie der Farb-, Satz- und Versand­pauschale zusammen. Was viele zudem übersehen: Der Auftrag beinhaltet innerhalb seiner einjährigen Vertrags­laufzeit drei kosten­pflichtige Auflagen des Werbe­trägers. Für jede dieser Auflagen fällt der in Rechnung gestellte Betrag an. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag für je ein weiteres Jahr, sollte er nicht frist­gerecht gekündigt werden. Auf den Betroffenen können daher hohe Kosten zu kommen.

Werbewirksamkeit des Bürger-Info-Folders zweifelhaft

Inhalt des Anzeigen­auftrags ist die Verteilung des Bürger-Info-Folders „Energie-Umwelt­schutz-Gesundheit“ an Haushalte innerhalb eines nicht bezeichneten Verteilungs­gebiets per Postwurf­sendung. Die Verteilung soll durch die Deutsche Post AG erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass der Bürger-Info-Folder tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange er ausliegt. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbe­wirksamkeit des Werbe­trägers mehr als zweifelhaft ist. Denn dieser erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.

Rücktrittsrecht der Regio Marketing SRL ist wertlos

Die Regio Marketing SRL gewährt zwar großzügig ein 14-tägiges Rücktritts­recht vom Anzeigen­auftrag. Wer daher innerhalb von 14 Tagen ab Anzeigen­auftrag gegenüber der Regio Marketing SRL den Rücktritt erklärt, hat keine Rechnungs­stellung zu befürchten. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­auftrag für den Bürger-Info-Folder. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst weit nach Ablauf der 14 Tage gestellt. Das Rücktritts­recht ist damit faktisch wertlos.

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