Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann macht die Hauptforderung von 474,67 Euro nebst 5,00 Euro Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren von 58,50 Euro sowie Verzugszinsen geltend. Für den Fall der Nichtzahlung wird „aufgrund der eindeutigen Rechtslage“ Klageerhebung vor dem zuständigen Gericht angedroht.
Und noch einen Ratschlag gibt Rechtsanwalt Schiemann den Adressaten auf den Weg:
„Abschließend geben wir zu bedenken, dass neben den oben dargestellten negativen persönlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Zahlungsverweigerung, die Kosten eines Gerichtsverfahrens die Höhe der berechtigten Forderung deutlich übersteigen. Die Vermeidung dieser Folgen liegt somit nicht nur in Ihrer Hand, sondern durchaus auch in Ihrem wirtschaftlichen Interesse.“
Es ist aber zu bedenken, dass Ratschläge von gegnerischen Rechtsanwälten immer mit Vorsicht zu genießen sind! Stattdessen sollten Betroffene genau prüfen, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht, oder ob nicht doch gegen die DR Verwaltung AG und den angeblichen Vertragsschluss vorgegangen werden kann.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Mahnung von Rechtsanwalt Arnold E. Schiemann erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen anderen Rechtsanwalt wenden.
Lesen Sie auf unserer Kanzleiwebseite unseren Hauptbeitrag zum Deutschen Firmenregister der DR Verwaltung AG.
Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuchanbieter wehren möchten.
Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00