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Kapitalanlagerecht und Schadensersatzrecht | 09.11.2017

Schadens­ersatz

Deutsche S&K Sachwerte: Geschädigte Anleger erhalten Schadens­ersatz

OLG Hamm bejaht Schadens­ersatz­pflicht der Vermittler aufgrund mangelnder Aufklärung über Risiken

Durch den S&K-Skandal haben etliche Anleger viel Geld verloren. Ein von BRÜLLMANN Rechts­anwälte erstrittenes aktuelles Urteil des Ober­landes­gerichts Hamm dürfte den geschädigten Anlegern wieder Mut machen: Das Gericht sprach einem Anleger des Fonds Deutsche S&K Sachwerte Schadens­ersatz in Höhe von 35.800 Euro zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozent­punkten zu. „Damit erhält unser Mandant seine komplette Einlage abzüglich der bereits erhaltenen Ausschüttungen zurück“, erklärt Rechtsanwalt Florian Hitzler.

Der Fall vor dem Oberlandes­gericht Hamm dürfte vielen Opfern des S&K-Skandals durchaus bekannt vorkommen: Nach einem Gespräch mit dem Anlage­vermittler zeichnete der Kläger im März 2011 Beteiligungen an dem Fonds Deutsche S&K Sachwerte in Höhe von 40.000 Euro. Prospekt und Vertrags­unterlagen wurden ihm erst am selben Tag übergeben. Für die Beteiligung löste er seine Lebens­versicherung auf. Die Fonds­gesellschaft gewährte wiederum Darlehen an die Deutsche S&K Sachwert AG. „Dass diese Darlehen nur nachrangig besichert sind und der Anleger im Falle einer Insolvenz vermutlich leer ausgeht, wurde unserem Mandanten nicht mitgeteilt. Ansonsten hätte er wohl kaum seine Lebens­versicherung gekündigt, denn er war nur an einer sicheren Geldanlage interessiert“, so Rechtsanwalt Hitzler.

Beteiligung wurde Anlegern als „gutes Geschäft, praktisch ohne Risiko“ angepriesen

Auch über weitere Risiken wie das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung oder die Möglichkeit des Total­verlusts wurde nicht gesprochen. Vielmehr wurde die Beteiligung als „gutes Geschäft, praktisch ohne Risiko“ angepriesen und wenn in den Unterlagen von Risiken die Rede sei, sei das bloß eine „notwendige Formalität“. Rechtsanwalt Hitzler: „Unser Mandant hat auf diese Darstellung des Vermittlers vertraut und hatte schließlich den Schaden.“

Vermittler treffen umfassende Informationspflichten

Doch auf dem bleibt er nach der Entscheidung des Ober­landes­gerichts Hamm nicht sitzen. Das Gericht stellte klar, dass es un­wesentlich sei, ob zwischen den Parteien lediglich ein Auskunfts­vertrag oder ein Beratungs­vertrag zustande gekommen sei. Ein Auskunfts­vertrag mit Haftungs­folgen werde stillschweigend geschlossen, wenn der Interessent deutlich macht, dass er bezogen auf ein bestimmtes Anlage­produkt die Kenntnisse des Vermittlers in Anspruch nehmen will. Schon dann treffen den Vermittler auch umfassende Informations­pflichten. So muss er den Interessenten über alle wesentlichen Umstände, die für seine Anlage­entscheidung von Bedeutung sind, aufklären.

Fehlende oder nachrangige Besicherung der Darlehen für Anleger wesentlicher Punkt

Nach der Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hofs ist daher zwingend über das Wieder­aufleben der Kommanditisten­haftung aufzuklären. Auch die fehlende oder nachrangige Besicherung der Darlehen sei für den Anleger ein wesentlicher Punkt. Denn ohne diese Angaben könne er sein Verlust­risiko nicht einschätzen, so das Oberlandes­gericht. Der Vermittler habe es versäumt, über diese Risiken aufzuklären. Diese Pflicht­verletzung sei auch kausal für die Anlage­entscheidung gewesen. Daher sei der Vermittler auch schadens­ersatz­pflichtig.

„Vielen S&K-Anlegern wird es ähnlich ergangen sein. Ihre Chancen auf Schadens­ersatz haben sich durch diese Entscheidung des Ober­landes­gerichts Hamm verbessert“, so Rechtsanwalt Hitzler.

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