Das Gericht verurteile Volkswagen mit Urteil vom 12. November 2018, Az. 2-33 O 192/18, zur Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeugs.
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Rücknahme trotz Software-Update
Wichtig ist an diesem Urteil auch, dass der Kunde bereits das Software-Update hatte aufspielen lassen. Das Gericht entschied, dass dies dem Anspruch nicht entgegenstehe. Der Schaden sei bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingetreten und auch durch das Software-Update nicht beseitigt. Der Vertrag bleibe eine ungewollte Verpflichtung, weil der Käufer das Auto nicht erworben hätte, wenn der von der Schummel-Software gewusst hätte.
ACHTUNG! Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren
Mit Ablauf des 31. Dezember 2018 dürften Ansprüche gegen Volkswagen und verbundene Marken aus § 826 BGB in den allermeisten Fällen verjähren. Kontaktieren Sie mich rechtzeitig und die Klage gegen Volkswagen kann noch vor dem 31. Dezember 2018 eingereicht werden,
Haben Sie hierzu Fragen?
Rufen Sie uns jederzeit gerne auf unserer kostenlosen Hotline 0800 – 4003330 an.
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