[08.07.2019] Das Oberlandesgericht Oldenburg hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem gegen ein Autohaus geklagt wurde, welches ein Gebrauchtfahrzeug online inseriert und dort angegeben hatte, dass das Fahrzeug bislang nur einen Halter hatte. Es wurde aber nicht darauf hingewiesen, dass der Halter eine Mietwagenfirma und das Fahrzeug ein Jahr in Spanien als Mietwagen im Einsatz war.