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Kaufrecht und Vertragsrecht | 19.02.2019

Abgas­skandal

Erneute verbraucher­freundliche Urteile: Sowohl Porsche als auch VW wegen sittenwidriger Schädigung zur Rücknahme verurteilt

Land­gerichte in Lüneburg und Bochum stellen sich auf Seite der Verbraucher

Das Landgericht Bochum urteilt 4 % Zinsen p.a. auf den Kaufpreis für einen Macan aus, wodurch der Kläger mehr bekommt als er gezahlt hat. Das Landgericht Lüneburg gibt der Klage eines Touareg-Fahrers (Euro 6) statt.

Auch Fahrer von Diesel­fahrzeugen der Premium­klasse können sich nun große Hoffnungen machen, dass sie ihr Fahrzeug wegen des Vorhanden­seins illegaler Abschalt­einrichtungen gegen Rück­zahlung des Kaufpreises an den jeweiligen Hersteller zurück­geben können.

Richter bejahen Vorliegen einer sittenwidrigen Schädigung

Im Falle des im Mai 2015 für 74.098,73 Euro als Neuwagen erworbenen Porsche Macan bejahten die Richter das Vorliegen einer sitten­widrigen Schädigung durch den Hersteller und verurteilten den Stuttgarter Konzern zur Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Betrag von 64.959,70 Euro (Urteil Landgericht Bochum vom 08.02.2019, Az. I-4 O 101/18). Zusätzlich sprachen die Richter dem Kläger noch Zinsen von 4 % seit dem Kauf im Mai 2015 auf den Betrag von 64.959,70 zu. Insgesamt fällt der zu zahlende Betrag damit höher aus als der gezahlte Kaufpreis.

In einem anderen Fall vor dem Landgericht Lüneburg ging es um einen Volkswagen Touareg. Diesen hatte der Kläger im Juli 2015 für 56.950 Euro als Gebraucht­wagen gekauft. Er bekommt für sein Fahrzeug 48.555,05 Euro (Urteil Landgericht Lüneburg vom 12.02.2019 Az. 9 O 140/18).

In beiden Fällen gingen die Richter von dem Vorliegen einer vorsätzlich sitten­widrigen Schädigung aus.

Kunden wurden bewusst getäuscht

Beide Gerichte sind davon überzeugt, dass sowohl Porsche als auch Volkswagen über die Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte durch Manipulation des Fahrzeugs getäuscht haben. Die Fakten ließen nur den Schluss zu, dass die Kläger die Fahrzeuge bei Kenntnis der Manipulation nicht gekauft hätten.

Nach einhelliger Auffassung beider Gerichte ist dies als vorsätzlich sitten­widrige Schädigung zu werten. Beweggrund beider Konzerne sei allein die Erzielung eines höheren Gewinns gewesen. Die verantwortlichen Akteure in beiden Häusern hätten vorwerfbar ausgenutzt, dass der End­verbraucher darauf vertraut, dass ein Fahrzeug, das von einem Hersteller für den Verkauf freigegeben wurde, die Zulassungs­prüfungen ordnungs­gemäß durchlaufen hat und dementsprechend die gesetzlich vorgegebenen Werte ohne Weiteres einhält.

Chancen für Besitzer von Diesel-Fahrzeugen so hoch wie nie

Prof. Dr. Marco Rogert von der Kölner Kanzlei Rogert & Ulbrich ist überzeugt, dass dies erst der Anfang einer weiteren Reihe von verbraucher­freundlichen Urteilen gegen beide Konzerne sein wird.

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