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Aktienrecht, Bankrecht, Kapitalanlagenrecht und Schadensersatzrecht | 10.02.2017

VW-Abgas-Skandal

Schadenersatz für Kursverlust bei VW-Aktien: Wann VW-Aktionäre ihre Kursverluste von VW ersetzt verlangen können

Die Zeit ist reif: VW-Aktionäre setzen sich zur Wehr

Bei der Bericht­erstattung über mögliche Schadens­ersatz-Ansprüche aus dem VW-Abgas-Skandal richtet sich der Blick vor allem auf die Fahrzeug­halter. Zum Kreis der Geschädigten zählen aber auch die VW-Aktionäre. Zwar erholte sich der Kurs der Volkswagen-Stammaktie (WKN 766400) zwischen­zeitlich wieder, dennoch verlor die Aktie seit dem Bekannt­werden der Manipulation am 19.09.2015 erheblich an Wert.

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Wenn die Gerichte bestätigen, dass der VW-Konzern gegen die Mitteilungs­pflichten nach dem Wertpapier­handels­gesetz verstieß, haben Aktionäre gute Chancen den Kursverlust von VW ersetzt zu bekommen.

Ermittlungsverfahren gegen VW-Vorstand in Deutschland und den USA

Wenige Tage vor der VW-Haupt­versammlung am 22. Juni 2016 erstattete die Bundes­finanz­aufsicht Bafin Straf­anzeige gegen den gesamten VW-Vorstand. Daraufhin leitete die Staats­anwaltschaft Braunschweig gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn und seinen Markenchef Herbert Diess ein Ermittlungs­verfahren ein.

Ermittlungs­verfahren gegen VW-Führungs­kräfte laufen auch in den USA. So wurde erst Anfang Januar 2017 ein VW-Manager festgenommen. Die New York Times schreibt in ihrer Ausgabe vom 09.01.2017, aus der Anklage­schrift gehe hervor, dass der Vorstand schon viel früher als bisher bekannt von den illegalen Abschalt­einrichtungen erfuhr und im Juli 2015 beschloss, sämtliche Vorwürfe zu verschleiern.

Welche Rechte Sie als VW-Aktionär haben

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass VW zu spät damit herauskam, dass Straf­zahlungen wegen manipulierter Abgaswerte drohen, dann würde in diesem Fall ein Verstoß gegen die gesetzliche Informations­pflicht nach Paragraf 15 des Wert­papier­handels­gesetzes (WpHG) vorliegen. Dies hätte zur Folge, dass für die VW-Aktionäre, ein gesetzlicher Anspruch auf Schadens­ersatz besteht.

VW-Aktionäre sollten zeitnah ihre Ansprüche geltend machen

Aktuell liegen dem Landgericht (LG) Braunschweig 170 Schadens­ersatz­klagen von Anlegern gegen VW vor, mit einem Gesamt­volumen von bislang 4 Milliarden Euro. Die Antwort aber auf die Frage, welcher VW-Aktionär welche Ansprüche geltend machen kann, ist auf Grund der komplexen Problematik und der derzeit noch sehr unterschiedlichen Rechts­auffassungen nicht pauschal zu beantworten. Das beginnt bei einem festzulegenden Kurs­differenz­schaden, kann aber auch auf eine vollständige Rück­abwicklung des Kaufs hinaus­laufen, wie es die Rechtsprechung des Bundes­gerichts­hofs zeigte (BGH Urteil vom 13. Dezember 2011, Az. XI ZR 51/19).

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Kostengünstig klagen durch Teilnahme an einem Musterverfahren

Eine kosten­günstige Alternative zur eigenen Klage ist die Teilnahme an einem Muster­verfahren nach dem Kapital­anleger-Muster­verfahrens­gesetz (KapMuG). Hierbei werden Tatsachen- und Rechts­fragen einheitlich durch das Gericht entschieden. Dies wiederum reduziert Anwalts- und Gerichts­kosten.

Wenn Sie als VW-Aktionär an einem solchen Muster­verfahren teilnehmen wollen, dann sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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