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Vertragsrecht | 11.08.2017

Branchen­buch­abzocke

„Gewerbe­verzeichnis“: Vorsicht vor Gewerbe­verzeichnis Regional SRL

Kosten­pflichtiger Grund­eintrag wird automatisch mit Rück­sendung des unterzeichneten Formulars beauftragt

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Gewerbe­verzeichnis Regional SRL geht mit seinem „Gewerbe­verzeichnis“ unter Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern auf Kundenfang.

Bei dem Unternehmen handelt es sich offenbar um ein Schwester-Unternehmen der Arztverzeichnis Regional SRL. Die beiden Firmen teilen sich nicht nur einen fast identischen Firmennamen, sondern betreiben zudem ähnlich klingende Branchen­verzeichnisse. Während die Gewerbev­erzeichnis Regional SRL das „Gewerbev­erzeichnis“ betreibt, heißt es bei der Arzt­verzeichnis Regional SRL „Arzt­verzeichnis“. Zudem sind die Formulare, die die beiden Branchen­buchanbieter verschicken, nahezu identisch. Schließlich findet sich die Gewerbev­erzeichnis Regional SRL unter derselben Anschrift, wie die Arzt­verzeichnis Regional SRL.

Die Anschrift lautet:

Gewerbe­verzeichnis Regional SRL

Stefan Mihaileanu 26

024023 Bukarest, Rumänien

Einen Geschäfts­führer benennt das Unternehmen nicht.

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Kostenpflichtiger Grundeintrag im „Gewerbeverzeichnis“

Wie bereits oben kurz erwähnt verschickt die Gewerbev­erzeichnis Regional SRL ein Formular, um an Kunden für das „Gewerbe­verzeichnis“ zu gelangen. Die in dem Formular bereits voreingetragenen Daten sollen korrigiert und gegebenenfalls ergänzt sowie das Formular unter­schrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Wer dem nachkommt, hat mit der Gewerbev­erzeichnis Regional SRL jedoch einen Vertrag über einen Grund­eintrag im „Gewerbe­verzeichnis“ abgeschlossen. Der Vertrag hat laut den AGB des Branchen­buchanbieters eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sollte er nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertrags­laufzeit schriftlich gekündigt werden.

Vortäuschung einer bestehenden vertraglichen Beziehung

Aufgrund des Formulars kann schnell der Eindruck entstehen, dass mit der Gewerbev­erzeichnis Regional SRL bereits eine vertragliche Beziehung besteht. So weist das Formular als Betreff „Ihr Eintrag“ auf. Hinzu kommt, dass für die Option „Grund­eintrag“ keine Ankreuz­möglichkeit besteht. Der kosten­pflichtige Grund­eintrag wird also automatisch mit Rück­sendung des unterzeichneten Formulars beauftragt. Der Betroffene erhält gar nicht die Möglichkeit, die bereits voreingetragenen Daten im Rahmen des von dem Unternehmen ebenfalls angebotenen kostenlosen Standard­eintrags zu korrigieren. Er hat also nur die Wahl zwischen der Beauftragung des Grund­eintrags oder einem fehler­haften Standard­eintrag.

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