wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
Suche
Anwalt gesucht?
Anwalt gefunden!
Sie haben ein rechtliches Problem? Eine individuelle Rechtsfrage? Streit mit dem Nachbarn, Chef oder Ämtern?Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie sich den fachkundigen Rat eines Rechtsanwalts.Hier im Deutschen Anwaltsregister finden Sie immer den passenden Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.Nutzen Síe Ihr Recht!

Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 05.10.2023

Abgas­skandal

Goldstein Rechts­anwälte erwirkt erstes rechtskräftige OLG-Urteil im Wohnmobil-Abgas­skandal

Anspruch auf Ent­schädigung sowie Verzugs­zinsen wegen illegaler Abgas-Manipulation

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Claus Goldenstein

Vor knapp drei Jahren gab die Staats­anwaltschaft Frankfurt bekannt, dass deutschland­weit über 200.000 illegal manipulierte Fiat-Fahrzeuge zugelassen wurden, vor allem Wohnmobile.

Deutschlands führende Verbraucher­kanzlei, Goldenstein Rechts­anwälte, hat nun das erste faktisch rechtskräftige Urteil eines Ober­landes­gerichts (OLG) im Wohnmobil-Abgas­skandal erwirkt. „Unser Mandant wird eine Ent­schädigung in Höhe von 4.800 Euro sowie Verzugs­zinsen in Höhe von rund 360 Euro erhalten, weil sein Wohnmobil nachweislich illegal manipuliert wurde. Diese Ent­scheidung stellt eine Trendwende in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wohn­mobil-Abgas­skandals dar und sendet ein wichtiges Signal an Zehn­tausende betroffene Wohnmobil-Besitzer“ , kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein, Inhaber der gleichnamigen Verbraucher­kanzlei, die insgesamt mehr als 50.000 Mandanten im Abgas­skandal vertritt.

Das sind die Hintergründe des Verfahrens

Der Kläger hat sein Wohnmobil im Juli 2020 als Gebraucht­wagen für 48.000 Euro erworben. Es handelt sich um ein Reisemobil, das 2018 von dem Wohn­mobil­hersteller Sunlight auf Basis eines Fiat Ducato gebaut und mit einem 2.3-Liter-Dieselmotor von Fiat ausgestattet wurde. Das Wohnmobil hatte zum Kaufzeit­punkt eine Lauf­leistung in Höhe von 7.500 Kilometern und wurde seitdem knapp 12.000 weitere Kilometer bewegt.

Im Sommer 2020 veröffentlichte die Staats­anwaltschaft Frankfurt nach mehreren Razzien in Geschäfts­gebäuden von Fiat eine Presse­mitteilung, in der die Frankfurter Ermittler über illegale Abschalt­einrichtungen in mehr als 200.000 Fiat-Diesel-Fahrzeugen in Deutschland berichteten. Im Anschluss bestätigten unabhängige Abgastests sowie Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), dass Wohnmobile mit Fiat Ducato-Basis ihre Abgas­reinigung unter anderem etwa 22 Minuten nach dem Start des Motors sowie in Abhängigkeit von der jeweiligen Außent­emperatur auf ein unerlaubt niedriges Niveau reduzieren.

Als der Kläger erfuhr, dass auch sein Fahrzeug die vorgeschriebenen Schadstoff-Grenzwerte nicht einhält, ging er gemeinsam mit Goldenstein Rechts­anwälte juristisch gegen Stellantis, den Mutter­konzern von Fiat, vor und forderte Schadens­ersatz. Das OLG Naumburg gab dem Kläger nun Recht und entschied, dass er mindestens fahrlässig geschädigt wurde. Deshalb sprachen ihm die zuständigen Richter Differenz­schadens­ersatz in Höhe von 4.800 Euro sowie Verzugs­zinsen zu. Stellantis hat keine Möglichkeit, Rechts­mittel gegen das Urteil einzulegen und die Anwälte von Goldenstein Rechts­anwälte werden die Ent­scheidung nicht anfechten. Dadurch ist das Urteil faktisch rechts­kräftig.

Anwalt sieht Trendwende im Wohnmobil-Abgasskandal und warnt vor möglicher Verjährung

„Hätte unser Mandant zum Kaufzeit­punkt bereits von den illegalen Manipulationen gewusst, hätte er sein Wohnmobil sicherlich nicht zu denselben Konditionen erworben. Schließlich drohen illegal manipulierten Fahrzeugen wegen des Abgas­skandals unter anderem Folge­schäden und Wert­verluste.

Folgerichtig muss Stellantis unserem Mandanten nun eine Ent­schädigung in Höhe von zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises sowie Verzugs­zinsen zahlen“ , kommentiert Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

Er ergänzt: „Ähnlich wie im Zusammenhang mit dem VW-Abgas­skandal gab es auch nach dem Bekannt­werden des Wohn­mobil-Abgas­skandals zunächst kaum verbraucher­freundliche Urteile in der Sache. Seit die Richter am Bundes­gerichts­hof im Juni dieses Jahres entschieden, dass Schadens­ersatz­ansprüche im Abgas­skandal auch bei fahr­lässiger Schädigung bestehen, hat sich dies jedoch geändert.

Allein wir von Goldenstein Rechts­anwälte erwirken momentan quasi wöchentlich neue verbraucher­freundliche Urteile zugunsten unserer Mandanten. Zudem regen viele verantwortliche Gerichte aktuell Vergleichs­gespräche an. Dass wir nun auch das erste faktisch rechtskräftige Urteil eines Ober­landes­gerichts erwirken konnten, stellt endgültig eine Trendwende in der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Wohn­mobil-Abgas­skandals dar.

Für andere betroffene Fahrzeug­halter kommt die Ent­scheidung zu einem denkbar wichtigen Zeitpunkt. Da die Staats­anwaltschaft Frankfurt die Öffentlichkeit im Jahr 2020 ziemlich eindeutig über die Manipulationen von Fiat informierte, könnten zivil­rechtliche Ansprüche in der Sache nämlich im schlimmsten Fall schon am 01. Januar 2024 verjähren. Wer kein Risiko eingehen möchte, muss bestehende Rechts­ansprüche im Wohnmobil-Abgas­skandal daher spätestens bis zum 31. Dezember 2023 um 23:59 Uhr geltend machen. Wir von Goldenstein Rechts­anwälte empfehlen Wohnmobil-Besitzern, sich schnell­stmöglich über ihre juristischen Möglichkeiten in der Sache zu informieren.“

Diese rechtlichen Möglichkeiten haben betroffene Fahrzeughalter

Im Rahmen einer Schadens­ersatz­klage können die Halter von illegal manipulierten Wohnmobilen juristisch gegen den verantwortlichen Motoren­hersteller - also Fiat bzw. dessen Mutter­konzern Stellantis - vorgehen. Die Unternehmen, die die Fiat-Fahrzeuge zu Wohnmobilen ausgebaut haben, müssen sich hingegen nicht deswegen verantworten. Schließlich ist nicht davon auszugehen, dass Wohnmobil-Hersteller wie Hymer, Carthago oder Dethleffs von den illegalen Manipulationen wussten.

Grund­sätzlich besteht wegen des Abgas­skandals die Möglichkeit, das eigene Fahrzeug an den verantwortlichen Fahrzeug­hersteller zurück­zugeben. Im Gegenzug winkt eine finanzielle Ent­schädigung, die sich an dem ursprünglichen Kaufpreis orientiert. Alternativ ist es auch möglich, das jeweilige Wohnmobil zu behalten und eine Ent­schädigung in Höhe eines Teilbetrags des eigentlichen Kaufpreises durch­zusetzen. Selbst für bereits verkaufte Fahrzeuge können teilweise Schadens­ersatz­ansprüche durchgesetzt werden.

Abgas­skandal-Klagen sind in vielen Fällen ohne finanzielles Risiko möglich. Wer nicht rechts­schutz­versichert ist, kann in der Regel auf die Dienste eines Prozess­kosten­finanzierers zugreifen. Dieser übernimmt die vollen Verfahrens­kosten und bezieht lediglich im Erfolgsfall einer Klage eine vorab definierte Provision. Sollte ein Verfahren unerwarteterweise verloren gehen, übernimmt der Prozess­kosten­finanzierer hingegen sämtliche Verfahrens­kosten und sogar die Anwalts­kosten der Gegenseite. Die Kläger müssen in diesem Fall keinen Cent bezahlen.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0





       Sie sind Anwalt?! Werden Sie ein Teil vom Deutschen Anwaltsregister (DAWR) und stellen Sie sich und Ihre Kanzlei ausführlich vor!Profitieren Sie von der großen Reichweite des DAWR und seiner Partnerportale.Klicken Sie hier und nutzen Sie jetzt Ihre Gelegenheit
auf mehr Mandate aus dem Internet!

#10702

URL dieses Artikels: https://www.dawr/d10702
 für RechtsanwälteEin Kanzleiprofil beim DAWR kann auch Ihnen helfen!