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Vertragsrecht | 18.09.2017

Branchen­buch­abzocke

„Informations­broschüre“: Die Informations­broschüre der Pro Stadt­marketing s.r.o.

Pro Stadt­marketing s.r.o. stellt Rechnung wegen Werbe­anzeige im Werbeobjekt „Informations­broschüre“

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Die Pro Stadt­marketing s.r.o. bietet Gewerbe­treibenden und Frei­beruflern Werbe­anzeigen in einem Werbeobjekt namens „Informations­broschüre“ an. Um an Anzeigen­kunden zu gelangen, verschickt das Unternehmen ein Formular an potentielle Kunden oder lässt dieses über Außend­ienstm­itarbeiter verteilen.

Die Pro Stadt­marketing s.r.o. gibt folgende Firmen­anschrift an:

Pro Stadt­marketing s.r.o.

PO Box 222

30522 Plzen, Tschechien

Einen Geschäfts­führer nennt das Unternehmen nicht.

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Formular enthält Textvorlage zur Werbeanzeige

Das Formular der Pro Stadt­marketing s.r.o. enthält eine Textvorlage für die zu schaltende Werbe­anzeige. Diese Vorlage wird wohl von dem Unternehmen aus einer anderen Werbe­broschüre kopiert, um so den Eindruck zu erwecken, dass zu dem Unternehmen bereits ein Vertrags­verhältnis besteht.

Anzeigenauftrag für Informationsbroschüre

Unterschreibt ein Gewerbe­treibender oder Frei­berufler das Formular und schickt es an die Pro Stadt­marketing s.r.o. zurück, hat er damit die Veröffentlichung der Anzeige entsprechend der Textvorlage in der Informations­broschüre beauftragt. Der Anzeigen­vertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet in dieser Zeit die Veröffentlichung von zwei jeweils kosten­pflichtigen Auflagen der Informations­broschüre pro Jahr. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert zudem eine Vertrags­verlängerung um ein weiteres Jahr.

Fragliche Werbewirksamkeit der „Informationsbroschüre“

Inhalt des Anzeigen­auftrags ist die Verteilung des Werbe­objekts „Informations­broschüre“ an Gewerbe­treibende, Gewerbe­ämter, Stadt­verwaltungen und sonstige öffentlichen Einrichtungen innerhalb einer bestimmten Postleit­zahlen­region. Die Verteilung soll durch Postversand erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass die Informations­broschüre tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange sie ausliegt. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbe­wirksamkeit des Werbe­trägers mehr als fraglich ist. Denn dieser erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.

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Erhebliche Kosten einer Werbeanzeige der Pro Stadtmarketing s.r.o

Die Erteilung eines Anzeigen­auftrags mit der Pro Stadt­marketing s.r.o. ist mit erheblichen Kosten verbunden. Denn wie aus dem klein­gedruckten Fließtext des Formulars ersichtlich wird, wird der vereinbarte Anzeigen­preis zuzüglich Satz-, Repro- und Farbkosten pro Auflage fällig. Da innerhalb der Mindest­vertrags­lauf­zeit von zwei Jahren vier Auflagen erscheinen sollen, fällt der Anzeigen­preis gleich viermal an. Hinzu kommt, dass sich der Anzeigen­vertrag um jeweils ein Jahr verlängert, sollte er nicht drei Monate vor Ende des Vertrags­ablaufs schriftlich gekündigt werden.

Pro Stadtmarketing s.r.o. gewährt Widerrufsrecht

Die Pro Stadt­marketing s.r.o. gewährt zwar großzügig ein 7-tägiges Widerrufs­recht vom Anzeigen­auftrag. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungs­stellung von dem Anzeigen­auftrag für die Informations­broschüre. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst nach Ablauf der sieben Tage gestellt. Das Widerrufs­recht ist damit faktisch wertlos.

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