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Schadensersatzrecht und Verbraucherrecht | 23.05.2019

VW-Abgas­skandal

Keine Nutzungs­entschädigung vor Rückruf: Rückgabe manipulierter Autos könnte für VW teuer werden

LG Nürnberg plant Änderung der Rechtsprechung zu Gunsten der Geschädigten des VW-Abgas­skandals

Das Landgericht Nürnberg hat in einem Urteil entschieden, dass Käufer eines manipulierten Diesels fast den gesamten Kaufpreis erstattet bekommen. Erzielen diese gerichtlich die Erstattung ihres manipulierten Fahrzeuges von Volkswagen, musste bisher mit einer Nutzungs­entschädigung von der Erstattungs­summe abgezogen werden. Dem Landgericht Nürnberg scheint es nun langsam zu reichen, denn es plant eine Änderung der Rechtsprechung zu Gunsten der Geschädigten des VW-Abgas­skandals.

Nutzungsentschädigung bisher auf Erstattung angerechnet

Zahlreiche Gerichts­verfahren im Diesel-Abgas­skandal waren bereits von Erfolg gekrönt: geschädigte Besitzer bekamen ihr manipuliertes Fahrzeug erstattet. Jedoch wurde dabei eine Nutzungs­entschädigung pro Kilometer für die Zeit abgezogen, in der das Auto gefahren wurde. Handelt es sich dann um ältere Fahrzeuge, lohnt sich eine Rückgabe kaum noch.

LG Nürnberg: Keine Nutzungsentschädigung vor dem Rückruf

Nun hat das Landgericht Nürnberg festgelegt, dass es angemessener wäre, den Zeitraum zwischen der Rückruf­anforderung von VW bis zur Klage­abwicklung zu berücksichtigen. Die Zeit davor wäre für das Verfahren dann nicht relevant, denn der Käufer wusste nichts von der manipulierten Abgas­technik. Letztendlich werden also nur noch die seit Bekanntgabe der Abgas­affäre gefahrenen Kilometer berechnet. Mehr als 1.500 Euro können also nicht mehr abgezogen werden, so die für den Fall verantwortliche Münchner Kanzlei von Marcus Klamert.

Für VW wirds langsam teuer

Aktuell laufen im Abgas­skandal allein in Deutschland 60.000 Verfahren gegen Volkswagen. Meistens klagen die betroffenen Auto­besitzer auf Schadens­ersatz oder Kauf­rück­abwicklung, in den meisten Fällen erfolgreich. Das wird für VW natürlich langsam teuer. Alleine im ersten Quartal dieses Jahres entstanden Kosten für Rechts­anwälte, Berater und Einigungen mit Kunden von einer Milliarde Euro.

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