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Verkehrsrecht | 13.07.2017

Kanister im Kofferraum

Kraftstoff in Reserve­kanister: Sprit­reserve nicht überall erlaubt

Für das Mitführen von Reserve­benzin gelten in jedem Land andere Regeln

Fachbeitrag von Rechtsanwältin Teresa Baudis

Wer in den Sommer­ferien oft mit dem Auto verreist, hat sich vielleicht schon einmal Gedanken darüber gemacht, neben dem üblichen Reise­gepäck einen Ersatz­kanister mit Benzin mitzunehmen.

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Da so manche Route durch abgelegene Gebiete führt und die Benzin­preise in den verschiedenen Ländern ziemlich stark schwanken, scheint es sich hierbei um die perfekte Idee zu handeln, seinen Geldbeutel zu schonen und ein Liegen­bleiben aufgrund von Spritmangel zu vermeiden. Doch ist die Mitnahme von Kraftstoff­ersatz­kanistern in Deutschland und anderen Ländern überhaupt erlaubt? Diese scheinbar einfache Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, da für die Mitnahme von Ersatz­kraftstoff für jedes Land andere Regeln gelten.

Mitnahme von Kraftstoff in Ersatzkanister ist in Deutschland erlaubt

Das „Autoland Deutschland“ ist hierbei ziemlich großzügig. In Deutschland darf in Privat­fahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Litern je Reserve­behälter nicht überschritten werden. Der einzelne Kanister muss allerdings der DIN-Norm 7274 oder 16904 entsprechen und dicht, fest ver­schließbar und bruchsicher sein. Zudem muss das Benzin von deutschen Zapfsäulen stammen: auch wenn innerhalb der EU für Kraftstoff keine Zollgrenzen mehr bestehen, muss bei der Einfuhr von mehr als 20 Litern Benzin nach Deutschland eine Mineralöl­steuer entrichtet werden. Trotz der zugelassenen Höchst­menge von 60 Litern empfiehlt es sich aus Sicherheits­gründen allerdings auch in Deutschland, nicht mehr als 10 Liter Benzin im eigenen Auto mitzunehmen. Um eine Gefährdung der Insassen zu vermeiden, sollte der Kanister außerdem im Kofferraum verstaut werden.

Unterschiedliche Bestimmungen in EU-Ländern beachten

Sofern das Reiseziel nicht innerhalb Deutschlands liegt, sondern in Belgien, Dänemark, Italien, den Niederlanden, Österreich oder Ungarn, haben Autofahrer bei einer Einreise in diese Länder die geltende Höchst­menge von 10 Litern für Reserve­kraftstoff zu beachten. In Italien muss zudem bedacht werden, dass der Transport von Treibstoff durch Tunnels oder auf Fähren verboten ist. Nach Bulgarien, Griechen­land, Luxemburg, Rumänien und Kroatien sollte man überhaupt kein Benzin mitnehmen. In diesen Ländern ist die Mitnahme von Reserve­kraftstoff verboten und der Verstoß kann zu einer Bestrafung führen. Ein Mitnahme­verbot für Ersatz­benzin besteht aus Sicherheits­gründen auch auf Schiffen nach Großb­ritannien, Irland, Island oder Zypern und Fähren nach Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden.

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Zollbestimmungen für nicht EU-Länder beachten

Wen es in Länder außerhalb der EU verschlägt, der sollte auch die zoll­rechtlichen Vorschriften beachten. Die Türkei und die Schweiz erlauben die zollfreie Einfuhr eines Kanisters mit 25 Litern Reserve­kraftstoff. Demgegenüber ist bei einer Einreise nach Norwegen lediglich die Mitnahme von maximal 10 Litern Ersatz­kraftstoff erlaubt.

Wichtig: Vor Reiseantritt mit den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Urlaubslandes vertraut machen

Aufgrund der vielen unterschiedlichen Regelungen empfehlen wir Ihnen, sich vor Reise­antritt noch einmal genau mit den geltenden Bestimmungen des jeweiligen Urlaubs­landes – etwa auf der Internet­seite des ADAC – vertraut zu machen. Beachten Sie hierbei auch, dass Sie gegebenenfalls mehrere europäische und nicht­europäische Länder durchqueren müssen. Zudem sollten Sie sich vor Reisebeginn unbedingt die aktuellen Straßen­karten auf Ihr Navigations­gerät laden. Sofern sich in Ihrem PKW ein Ersatz­kanister Benzin befindet, sollten Sie zudem auf eine sichere Lagerung achten. Ihre körperliche Unversehrtheit ist auch im Urlaub das Wichtigste, was Sie dabei haben.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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