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Verkehrsrecht | 11.10.2017

Kreis­verkehr

Kreis­verkehr statt Ampel: So funktioniert ein Kreis­verkehr

Ein Kreis­verkehr wird in Deutschland in aller Regel durch zwei Verkehrs­schilder gekennzeichnet

Fachbeitrag von Mark Eplinius

Eine normale vierarmige Kreuzung hat 32 mögliche Konflikt­punkte, bei einem Kreis­verkehr sind es nur acht.

Deshalb erlebt dieser in Deutschland sein Comeback – immer häufiger werden Ampeln durch Kreis­verkehre ersetzt. Er wird mit 2 Verkehrs­zeichen geregelt: eine blaue Ronde mit drei sich drehenden weißen Pfeilen und das dreieckige Schild „Vorfahrt gewähren“. Wie verhält man sich dort richtig?

Vorfahrt

Die einfahrenden Fahrzeuge müssen warten, Autos im Kreis­verkehr haben Vorfahrt. Aber: Fehlt das Schild „Vorfahrt gewähren“, gilt rechts vor links! Bei der Ausfahrt haben querende Radfahrer/ Fußgänger Vorrang.

Geschwindigkeit

Ein Tempolimit gibt es nicht, die Geschwindigkeit muss angemessen sein. Eine vorherige Geschwindigkeits­begrenzung (z.B. 30km/h) gilt nach dem Kreis­verkehr nicht mehr.

Blinken

Geblinkt wird nur beim Rausfahren aus dem Kreis­verkehr. Halten und Parken im Kreis­verkehr sind verboten.

Mittelinsel

Gibt es als aufgemalte und überbaute Version und darf nicht überfahren werden. Ausnahme bei besonders langen Fahrzeugen.

Fahrtrichtung

Wie eine Einbahn­straße, aber ausschließlich rechts herum, also entgegen dem Uhr­zeigersinn! Das gilt auch für Radfahrer.

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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