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Internetrecht und Verkehrsrecht | 22.07.2016

Verkehrs­verstoß

Die Facebook-Falle: Polizei sucht Verkehrs­sünder auch im Internet

Auf der Suche nach Verkehrs­sündern durchforstet die Polizei auch soziale Netzwerke im Internet

Fachbeitrag von Mark Eplinius

Nach einem Verkehrs­verstoß ist es Sache der Behörde, den wahren Fahr­zeugführer zu ermitteln. Dies ist oft schwierig, da der Halter nicht immer der Fahrer ist.

Das Internet bietet den Fahndern ganz neue Möglichkeiten

Ermittler statten auch gern mal Nachbarn des vermeintlichen Fahrers einen Be­such ab, um die Identität anhand des Blitzer­fotos zu überprüfen. Ganz neue Möglichkeiten bieten sich der Polizei oder dem Ordnungsamt nun durch die sozialen Netzwerke im Internet wie Facebook und Co.

Hierdurch identifi­zierten kürzlich Ermittler aus Münster einen Mann, der auf der Au­tobahn zu wenig Abstand gehalten hatte.

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Also Vorsicht

Wer Bilder von sich in sozialen Netzwerken hinterlegt, bietet so die beste Möglichkeit, in einer Ordnungs­widrigkeit überführt zu werden. Mussten die Ermittler vor dem Zeitalter der sozialen Netzwerke auf jeden Fall im Umfeld der vermeintlichen Fahrer ermitteln, bieten die Internet­plattformen ganz neue Möglichkeiten, einen Fahrer zu identifizieren.

Anwalt- Tipp: Fotos im Netz unsichtbar machen

Droht Ihnen ein Bußgeld­verfahren, sollten Sie die Fotos für ein paar Wochen herausnehmen oder für Unbeteiligte unsichtbar machen. Selbiges gilt für Bilder auf etwaigen Internet-Firmen­auftritten.

Messung von Radargeräten nicht immer zuverlässig - ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Helfen

Sollten Sie dennoch identifiziert werden, gibt es weitere Ansätze zur Vermeidung einer Ahndung: Die Messungen der Radar­geräte sind nicht immer zu­verlässig. Deshalb lohnt ein Gang zum Verkehrs­anwalt immer. Laut der sogenannten Blitzer­studie des Automobil­clubs von Deutschland sind bis zu 80 Prozent der Bußgeld­verfahren wegen Geschwindigkeits­überschreitung formal oder technisch falsch! Mit einer Rechts­schutz­versicherung sollten Sie also nicht zögern, Ihr Verfahren anwaltlich überprüfen zu lassen.

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Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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