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Verbraucherecht und Vertragsrecht | 17.01.2023

Branchen­buch­abzocke

www.branchen­buch24.net: ProConcepta GmbH stellt Rechnung wegen Branchen­buch­eintrags

Wie Sie sich gegen Rechnungen der ProConcepta GmbH wehren können

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Im Auftrag einer Global Media GmbH LLC stellt die ProConcepta GmbH an Gewerbe­treibende und Frei­berufler Rechnungen wegen eines Branchen­buch­eintrags.

Der in Rechnung gestellte Eintrag soll sich auf der Internet­seite www.branchen­buch24.net befinden. Die Global Media GmbH LLC soll das Internet­verzeichnis betreiben.

Anschrift der ProConcepta GmbH

Die ProConcepta GmbH firmiert unter folgender Adresse:

ProConcepta GmbH

Löwen­straße 4

9230 Flawil, Schweiz

Ein Geschäfts­führer wird nicht benannt.

Anschrift der Global Media GmbH LLC

Die Firma hat ihren Sitz unter folgender Anschrift:

Global Media GmbH LLC

1621 Central Avenue

Cheyenne, WY 82001, USA

Einen Geschäfts­führer benennt das Unternehmen nicht.

Interessant ist, dass die Firma als Unternehmens­form sowohl die deutsche GmbH als auch die US-amerikanische LLC angibt. LLC steht für Limited Liability Company und ist die US-amerikanische Version der GmbH. Unklar bleibt nun, ob die Global Media eine GmbH oder eine LLC ist. Beides gleich­zeitig geht nicht.

Formular der Global Media

Die Global Media sendet an Gewerbe­treibende und Frei­berufler ein mit “branchen­buch” und dem jeweiligen Namen des Bundes­landes überschriebenes Formular zu. Neben viel Fließtext enthält das Formular an zentraler Stelle voreingetragene Daten der angeschriebenen Firma. Diese sollen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Doch Vorsicht! Wer dem nachkommt und das Formular unter­schrieben an die Global Media zurück­sendet, hat für mindestens zwei Jahre einen Vertrag über einen kosten­pflichtigen Business­eintrag abgeschlossen. Im klein­gedruckten Fließtext des Formulars sind die Regelungen zur Kosten­pflicht und zur Vertrags­dauer versteckt.

Rechnung über Business Eintrag

Wer das Formular der Global Media unter­schrieben versendet hat, wird nachfolgend von der ProConcepta GmbH eine Rechnung über den damit beauftragten Business­eintrag auf www.branchen­buch24.net erhalten. Abgerechnet wird ein Betrag von 990 Euro netto. Der Vertrag ist darüber hinaus auf mindestens zwei Jahre angelegt. Wird er nicht innerhalb von drei Monaten vor Ende der Vertrags­laufzeit gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Es drohen somit weitere Kosten. Zudem muss der Betroffene mit Mahnungen rechnen, sollte der Betrag nicht gezahlt werden.

Mahnung durch CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH

Bei hartnäckigen Zahlungs­unwilligen beauftragt die ProConcepta GmbH die CTI – Collect­treuhand­inkasso GmbH, die offene Forderung einzutreiben. Das Inkasso­unternehmen sitzt in der Schweiz. Als ausländisches Inkasso­büro müsste das Unternehmen in Deutschland registriert sein, um Inkasso­forderungen geltend zu machen. Dies ist aber nicht der Fall.

Lesen Sie hier mehr über die Inkasso­firma: CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH treibt Forderungen ein

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