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Versicherungsrecht | 29.04.2020

Berufs­unfähigkeit

Psychiatrische Gutachten widerlegt - Continentale Lebens­versicherung AG muss zahlen

Eintritt in Berufs­unfähigkeit wird von Gutachtern oft abgelehnt

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir einen Mandanten wegen bestehender Berufs­unfähigkeit gegen die Continentale Lebens­versicherung AG vertreten haben.

Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund bestehender Depressionen. Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufs­unfähigkeits­rente bei der Continentale beantragt.

Ablehnung der Berufsunfähigkeit nach Gutachten

Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungs­prüfung durch­geführt, insbesondere ein psychiatrisches Gutachten eingeholt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch Herrn Dr. med. Robert Karwasz in Castrop-Rauxel.

Nach Vorlage des Gutachtens hatte die Continentale die Leistung vollumfänglich abgelehnt mit der Begründung, dass die Beeinträchtigungen unseres Mandanten lediglich eine 20-prozentige Berufs­unfähigkeit bedingt hätten und das auch lediglich für sechs Monate.

Einholung eines Sachverständigengutachtens nach Klageerhebung

Wir haben sodann für unseren Mandanten Klage bei dem zuständigen Landgericht eingereicht. Hierbei haben wir zum Beweis des Umfangs der Berufs­tätigkeit unseres Mandanten vor der Erkrankung einen nach­vollziehbaren Wochenplan erstellt, entsprechende Zeugen benannt und bezüglich des Bestehens und Umfangs der Erkrankung die Einholung eines Sachverständigen­gutachtens beantragt.

Sachverständigengutachten belegt Berufsunfähigkeit bis zu 50 Prozent

Das Landgericht hat das Sachverständigen­gutachten sodann antragsgemäß eingeholt. Hierdurch wurde bestätigt, dass unser Mandant zu mindestens 50 % berufsunfähig war und das auch bereits seit mehreren Jahren. Die Continentale wurde sodann vollumfänglich zur Zahlung verurteilt. Berufung hatte die Continentale dann nicht mehr eingelegt.

Ansprüche notfalls gerichtlich durchsetzen

Auch hier ist wieder ersichtlich, wie wichtig es ist, die bestehenden Ansprüche weiter­zuverfolgen und diese notfalls gerichtlich durch­zusetzen. Hätte unser Mandant sich von dem durch die Continentale eingeholten Gutachten abschrecken lassen, hätte er keinerlei Berufs­unfähigkeits­rente erhalten.

Wir sind bundesweit für Sie da

Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema oder anderen Aspekten der Berufs­unfähigkeits­versicherung haben, stehe ich Ihnen auch gerne persönlich hierfür zur Verfügung. Eine Erst­ein­schätzung Ihrer Erfolgs­aussichten erhalten Sie selbstverständlich kostenlos.

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