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Versicherungsrecht | 06.10.2020

Restschuld­versicherung

Restschuld­versicherung: Sinnvoll oder überflüssig?

Wann man lieber Finger davon lassen sollte?

Dass eine Raten­schutz­versicherung nicht bei jedem Kredit sinnvoll ist, haben wir bereits in unserem letzten Artikel erklärt. Diesen können Sie hiernachlesen.

Zum einen erhält die Bank eine Provision für den Abschluss, zum anderen verringert sich dadurch für sie das Ausfall­risiko des Kredits. Berücksichtigt man den anhaltend niedrigen Zinssatz, ist der Abschluss einer Restschuld­versicherung für die Banken also durchaus ein lukratives Geschäft. Leider gilt Gleiches nicht für den Verbraucher. Deshalb stehen diese Versicherungen seit Jahren unter starker Kritik.

Das umstrittensten Finanzprodukte in Großbritannien

So sind Restschuld­versicherungen die umstrittensten Finanz­produkte in Großb­ritannien. Es kam zu zahllosen Beschwerden seitens der Verbraucher, die häufig vor Gericht endeten. Dank häufiger verbraucher­freundlicher Urteile konnten viele Kredit­nehmer sämtliche Prämien für ihre bestehenden Policen zurück­fordern. Schätzungen der britischen Aufsichts­behörde zufolge sollen Verbraucher seit dem Jahr 2011 insgesamt rund 29 Milliarden Pfund, also umgerechnet ca. 33 Milliarden Euro, an Entschädigungen erhalten haben.

Restschuldversicherungen auch in Deutschland in der Kritik

Auch hierzulande werden Restschuld­versicherungen schon seit Jahren stark kritisiert. Nicht zuletzt von der BaFin, der Bundes­anstalt für Finanzd­ienstleistungs­aufsicht, die insbesondere die mangelnde Standardisierung bemängelt und Verbraucher zur Vorsicht mahnt. Doch das tut dem Abschluss solcher Versicherungen keinen Abbruch. So kam die BaFin in einem Bericht aus dem Jahr 2017 zu dem Ergebnis, dass Versicherungs­unternehmen rund 8,2 Millionen versicherte Kunden im Bestand hatten. Betrachtet man im Vergleich dazu die Anzahl von Versicherungs­fällen, die tatsächlich eingetreten sind, wird deutlich, wie selten eine Restschuld­versicherung tatsächlich in Anspruch genommen wird. So gab es laut Angaben der Bundes­regierung im Jahr 2015 nur circa 5.000 Versicherungs­fälle, in denen die Versicherung für die Kreditraten einspringen musste.

Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes seit 2018 in Kraft

Eine Änderung mit dem Ziel, einen besseren Verbraucher­schutz zu gewähr­leisten, trat 2018 mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie zum Versicherungs­vertrieb (IDD) und der Änderung des deutschen Versicherungs­vertrags­gesetzes (VVG) in Kraft. Seit Februar 2018 müssen die Banken ihre Kunden über Restschuld­versicherungen besser informieren, z. B. durch Aushändigen des Produkt­informations­blatts (§ 7a Abs. 5 Satz 1 VVG) und durch das Durchführen einer erneuten Widerrufs­belehrung eine Woche nach Vertrags­abschluss. Ob diese Änderungen die Situation für Verbraucher tatsächlich verbessern, bleibt jedoch abzuwarten.

Doppelversicherung vermeiden

Viele Verbraucher haben bereits Versicherungen, die den Abschluss einer Restschuld­versicherung überflüssig machen. Verfügt ein Kredit­nehmer beispiels­weise über eine Risiko­lebens­versicherung oder eine Berufs­unfähigkeits­versicherung, ist eine Raten­schutz­versicherung oft nicht nur unnötig, sondern auch extrem kostenintensiv. Verbrauchern, die einen kleineren Ratenkredit abschließen, ist daher vom Abschluss einer solchen Versicherung eher abzuraten. In manchen Fällen ist dem Kredit­nehmer möglicher­weise auch gar nicht klar, was für eine Versicherung ihm da gerade von der Bank angeboten wird, da die Namen der Versicherungen mitunter irre­führend bzw. nicht eindeutig sind.

Wir helfen Ihnen gerne!

Je nach Versicherungs­vertrag und Kredit besteht für den Verbraucher unter Umständen die Möglichkeit einer ordentlichen oder sogar außerordentlichen Kündigung. Gerne prüfen wir in unserer Kanzlei für Sie, ob in Ihrem Fall ein solcher Schritt möglich ist, und beraten Sie zum besten Vorgehen. Nutzen Sie hierfür einfach unsere kostenlose Erst­beratung.

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