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Verbraucherrecht und Versicherungsrecht | 13.11.2020

Restschuld­versicherung

Restschuld­versicherungen: Sinnvoll ist der Schutz oder teures Vergnügen?

Anwaltliche Prüfung bestehender Kredit- und Rest­schuld­versicherungs­verträge ratsam

Häufig bietet die Bank eine Restschuld­versicherung sogar bei kleineren Raten­krediten an, wenn sie eigentlich überflüssig ist. Doch selbst bei großen Darlehen, wenn der Abschluss einer Restschuld­versicherung durchaus Sinn machen kann, ist die Versicherung häufig zu teuer.

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Das Problem bei der Frage, wie teuer eine solche Versicherung sein darf: Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Es gibt keine festen Prozent­sätze oder Formeln, anhand derer sich berechnen ließe, wie kostenintensiv die Absicherung des Darlehens wird. Es gibt also keine Standardisierung, sondern kommt immer auf den Einzelfall und den Anbieter an.

Enorme Kostenunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern

Die Preisspanne der verschiedenen Angebote ist enorm. Laut Verbraucher­zentralen liegen bei einer Kreditsumme von 10.000 Euro die Kosten für den Komplet­tschutz zwischen 1.000 und 2.840 Euro, für den Schutz vor Arbeits­unfähigkeit und Tod zwischen 600 und 1.700 Euro und für den Todes­fall­schutz zwischen 240 und 875 Euro. In diesen Preis­angaben sind die Zinsen noch gar nicht eingerechnet.

Oft bewegen sich die Prämien bei der Absicherung eines Raten­kredits zwischen 13 und 17 Prozent des Auszahlungs­betrags. In einem Fall, in dem die Prämie einer Restkredit­versicherung 15,6 Prozent des Auszahlungs­betrags betrug, erklärte das Landgericht Nürnberg die Höhe für „bedenklich hoch“ (Urteil vom 7. April 2014, Az. 6 O 754/14).

Umfangreiche Ausschlussklauseln

Hinzu kommt, dass die Versicherung, wenn der Kredit­nehmer sie tatsächlich braucht, oft nicht zahlt. Denn viele Fälle werden vom Versicherer im Vorfeld ausgeschlossen, z. B. wenn der Versicherungs­nehmer aufgrund einer Krebs­erkrankung arbeits­unfähig wird. Berücksichtigt man die verschiedenen Ausschluss­klauseln solcher Versicherungs­verträge, stehen die Kosten in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

Restschuldversicherung nicht standardisiert

Eine Markt­untersuchung der BaFin (Bundes­anstalt für Finanzd­ienstleistungs­aufsicht) aus dem Jahr 2017 förderte noch weit höhere Kosten von Restschuld­versicherungen zutage. Da die Restschuld­versicherung nicht standardisiert ist, können Leistungen, Beiträge und Kosten stark variieren. Im teuersten von der BaFin untersuchten Tarif für den Todes­fall­schutz beliefen sich die abgezinsten Vertriebs­kosten auf 85 Prozent des Einmal­betrags.

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Wir helfen Ihnen gerne!

Kredit­nehmern ist daher vor Abschluss einer Restschuld­versicherung unbedingt zu raten, genau zu prüfen, ob eine Restschuld­versicherung in ihrem Fall überhaupt angeraten ist. Falls ja, lohnt es sich durchaus, verschiedene Angebote einzuholen. Auch die Prüfung bestehender Kredit- und Rest­schuld­versicherungs­verträge kann sich lohnen, denn unter Umständen ist die Versicherung anfechtbar. Für die Prüfung der Versicherungs­police und der Prämien stehen wir Ihnen in unserer Kanzlei gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für eine kostenlose Erst­beratung.

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