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Vertragsrecht | 13.09.2017

VW-Abgas­skandal

VW-Urteils-Verhinderungs­taktik hat sensationellen Haken: Am Ende gewinnt immer der geschädigte Kunde

VW und Vertrags­händler haben in gleich drei gerichtlichen Verfahren keine Berufung mehr eingelegt

Die im Abgas­skandal führende Kanzlei Rogert & Ulbrich berichtete in ihrer Presse­erklärung vom 28. Juni 2017, dass in gleich drei gerichtlichen Verfahren durch die beklagten Vertrags­händler und durch die Volkswagen AG gegen statt­gebende Urteile der Land­gerichte keine Berufungen mehr eingelegt worden seien. Auf Nachfrage von verschiedenen Medien­vertretern ließ die Volkswagen AG mitteilen, dass es sich um Einzel­fälle handele und die Hürde der Klage­erhebung aufrechterhalten bleibe.

VW verhindert Berufungsverfahren vor den Oberlandesgerichten

Nach nunmehr weiteren drei Monaten wurden in weiteren vier Berufungs­verfahren vor den Ober­landes­gerichten Hamm, Nürnberg und Celle wiederum eine Entscheidung durch das jeweilige Oberlandes­gericht verhindert. Im Verfahren von einem unserer Mandanten, der noch erst­instanzlich vor dem Landgericht Bochum verloren hatte, wurde eine Woche vor dem Termin am Oberlandes­gericht Hamm der Kaufpreis nebst Zinsen sowie die Kosten für das erworbene Zubehör des Fahrzeuges erstattet. Um auch eine summarische Entscheidung über einen prognostizierten Ausgang des Verfahrens im Rahmen der Kosten­ent­scheidung durch den angerufenen Senat zu verhindern, zog es das Autohaus vor, die Kosten­übernahme für die erste und zweite Instanz anzuerkennen.

Am 23. August 2017 sollte in einem anderen Berufungs­verfahren der Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandes­gericht Nürnberg stattfinden. Auch in diesem Verfahren wurde eine Woche vor dem Termin der gesamte Betrag in der Hauptsache bezahlt. Ebenso wie im vorbezeichneten Verfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte die Klägerin zunächst erst­instanzlich vor dem Landgericht Coburg verloren. Nun hat auch sie zu 100 Prozent das erhalten, was sie klageweise verlangt hatte.

Volkswagen AG oder Autohäuser legen keine Berufung ein

Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert, Partner der Sozietät, erläutert: „Bei der von der Volkswagen AG und ihres Händler­rings gefahrenen Taktik spielt es letztendlich keine Rolle, ob ein Verfahren erst­instanzlich gewonnen oder verloren wird, da bislang in jedem Verfahren vor einem Oberlandes­gericht unsere Mandanten dennoch das bekamen, was sie eingeklagt hatten. Entweder wird durch die Volkswagen AG oder das Autohaus erst gar keine Berufung eingelegt oder es wird vor dem Termin gezahlt. Wer die Gedulds­probe übersteht, wird belohnt.“

Die Urteils-Verhinderungs­taktik der Volkswagen AG kennt noch andere Spielarten: So wurden durch das Oberlandes­gericht Celle für den 7. September 2017 zwei mündliche Verhandlungen in derartigen Berufungs­verfahren anberaumt. In beiden Verfahren wären die delikts­rechtlichen Ansprüche der Kläger gegen die Volkswagen AG obergerichtlich geklärt worden. „Offenbar wollte die Volkswagen AG keine oder jedenfalls noch keine Entscheidung“, erklärt Rechtsanwalt Ulbrich. Weiter führt er aus: „Bisher hätte sich in allen Verfahren gegen die Volkswagen AG die Kanzlei “Waschke Kuba Zimmermann„ aus Wolfsburg bestellt und die Verfahren geführt. Dies war auch in den beiden Verfahren vor dem Oberlandes­gericht Celle der Fall“. Eine Woche vor dem Termin sei nach Angaben des Senats das Mandat durch Rechtsanwalt Dr. Zimmermann nieder­gelegt worden. Der nunmehr neu bestellte Rechtsanwalt sei noch nicht eingearbeitet„. Die neuen Termine sind auf den 30. November 2017 und den 18. Januar 2018 festgelegt worden.

Klagewellen durch Sogwirkung verbraucherfreundlicher OLG-Entscheidungen sollen verhindert werden

Prof. Dr. Rogert erläutert zu diesem merkwürdigen Ereignis: “Es handelt es sich um ein prozesstaktisches Spiel zur Verhinderung einer Entscheidung. Da die Wolfsburger Kanzlei Hunderte Verfahren für die Volkswagen AG weiterhin fortführe und ausschließlich die Mandate in den beiden fraglichen Verfahren nieder­gelegt habe, entsteht für mich der Eindruck des Missbrauchs zivilprozessualer Mittel. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass in jedem der von unserer Kanzlei geführten Verfahren ein Rechtsanwalt der Kanzlei Freshfields als Rechts­beistand teilnimmt, der in der Regel das Wort führt. Dies erweckt den Eindruck, dass die eigentliche Sach­bearbeitung und die strategische Ausrichtung von Freshfields übernommen wird, während die anderen eingeschalteten Anwalts­kanzleien als austauschbare Marionetten fungieren.„ Es geht also ausschließlich darum, Zeit zu gewinnen, um eine große Klagewelle durch die Sogwirkung verbraucher­freundlicher OLG-Entscheidungen zu verhindern.

Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ebenfalls Partner der Sozietät erläutert weiter: “Dass letztlich nur eine Kanzlei feder­führend in der Sach­bearbeitung ist, hat für uns übrigens einen angenehmen Nebeneffekt - unabhängig von der eingeschalteten Rechts­anwalts­kanzlei lese man bei Klagen gegen die Volkswagen AG fast wortgetreue Schrift­sätze. Das erleichtert auch unsere Arbeit und die der Gerichte, zeigt aber auf, dass es offen­sichtlich nur einen Urheber gibt.„

Geschädigte sollten nicht abwarten, sondern Klage einreichen

Für die Millionen Geschädigten, darunter alleine 2,4 Mio. Fahrzeug­halter in Deutschland bedeutet die Strategie der Volkswagen AG folgendes: Wer - egal ob auf eigene Kosten oder mit Rechts­schutz­versicherer - klagt, gewinnt - spätestens in der Berufungs­instanz, résümiert Rechtsanwalt Prof. Dr. Rogert. Der insbesondere aus dem ZDF und ntv bekannte Anwalt rät daher: “Das Momentum ist jetzt auf Seiten der Geschädigten. Wer bislang noch gezögert hat, der hat jetzt keinen Grund mehr. Abzuwarten, bis die Fahrverbote einsetzen oder die ersten Fahrzeuge stillgelegt werden sollen, macht keinen Sinn. Der Wertverlust galoppiert. Die Verfahren dauern durchschnittlich ein Jahr. Wer nicht vorausschauend agiert, wird absehbar auf seinem Schaden sitzen bleiben.

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