Bisher hieß es meist:
Eine Klage muss in dem Land eingereicht werden, in dem die Beklagte ihren Sitz hat – im Falle VW also in der BRD, wo das Landgericht Braunschweig zuständig ist.
Vor diesem und dem übergeordneten OLG Braunschwieg hatte vor dem BGH-Urteil vom 25.05.2020 übrigens nach unserer Kenntnis noch nie ein Geschädigter gewonnen.
Nur am Rande sei angemerkt, dass das Land Niedersachsen als Aktionär an VW beteiligt ist und die Richter Ihre “R-Besoldung” jeden Monatsanfang vom Land erhalten.
Der sogenannte Schadensort (derjenige Ort, an dem sich der Schaden verwirklichte) liege im konkreten Fall in Österreich.
Die höchsten europäischen Richter werden sogar noch deutlicher:
Ein Autohersteller, der beim Bau eines Fahrzeugs eine unzulässige Manipulation vornimmt, muss davon ausgehen, dass er vor den Gerichten desjenigen Landes verklagt wird, in dem er die Autos verkauft und darf sich gerade nicht darauf verlassen, dass Klagen gegen ihn nur in seinem Heimatland und am Firmensitz eingereicht werden.
Wie allgemein bekannt, haben zahlreiche ausländische Hersteller (z.B. CITROEN, PEUGEOT, FIAT) ebenso manipuliert, wie VW- nun ist der Weg eröffnet, auch gegen diese Konzerne Schadensersatz in der BRD gelten zu machen.
Dank mit uns kooperierenden IT-Spezialisten aus der Automobil-Branche sind wir in der Lage, die Software jedes in- und ausländischen Fahrzeugs auf illegale Bausteine hin überprüfen zu lassen, so dass wir ab jetzt auch Klagen gegen ausländische Hersteller erheben.
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