Warten Sie nicht zu lange: Der 31. Dezember 2018 ist der letzte Termin für Geschädigte im VW-Abgasskandal um Klage einzureichen.
Andere Hersteller: Im Moment sieht es danach aus dass auch andere Hersteller vom Abgasskandal betroffen sein könnten: BMW, Mercedes, Peugeot, Citroën, Fiat, General Motors und Renault.
Bisher wurde nur beim Automobilkonzern Volkswagen (inkl. Audi, Seat, Skoda und Porsche) die Abgasmanipulationen offiziell festgestellt.
Fahrzeug bleibt mangelbehaftet
Die von den Autoherstellern angebotene kostenlose Nachrüstung behebt den Mangel nicht vollständig. Das Fahrzeug bleibt mangelbehaftet und es droht Wertverlust beim Verkauf.
Ohne anwaltliche Beratung könnten auch bestehende gesetzliche Ansprüche verloren gehen.
Geschädigte des VW-Abgasskandal können bis zum Jahresende 2018 ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen.
Schäden und Wertverlust trotz Umrüstung
Nach vorgenommener Nachrüstung leiden viele betroffene Fahrzeuge innerhalb der nächsten Monate an massiven Problemen. Bei nahezu allen Fahrzeugen treten nach Umrüstung in den folgenden zwei Jahren massive Mängel wegen der Umrüstung insbesondere im Fahrverhalten und beim Kraftstoffverbrauch auf, die zu erheblichen Mehrkosten führen, die VW nicht zu tragen bereit ist.
Selbst wenn in Ausnahmefällen eine Umrüstung zur Reparatur führte, verbleibt wegen des VW-Abgasskandals an Ihrem Fahrzeug ein sogenannter merkantiler Minderwert, ähnlich wie bei einem Unfallfahrzeug. Auch diesen Wertverlust ist VW nicht bereit auszugleichen.
Widerruf des Kreditvertrages möglich
Besitzern der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge ist auch anzuraten, im Falle einer noch laufenden Autofinanzierung durch einen Anwalt prüfen zu lassen, ob ein Widerruf des Kreditvertrages möglich ist.
Wir beraten Sie gerne, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren
Informieren Sie sich schon jetzt und warten nicht bis Ende 2018, denn eine Überprüfung lohnt sich auf jeden Fall! Aus unserer Sicht ist es erstaunlich, wie selten deutsche Kunden ihre Ansprüche prüfen lassen.
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