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Vertragsrecht | 15.09.2015

Branchenbuchabzocke

Verlag für elektronische Medien Melle EBVZ.DE storniert Rechnung

Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragten Eintrags auf www.ebvz.de.

Fachbeitrag von Rechtsanwalt Robert Binder

Auf Forderungen verzichtet der Verlag für elektronische Medien Melle

Der Verlag für elektronische Medien Melle hat auf Betreiben der SI Rechts­anwalts­gesellschaft die Rechnung wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Internetverzeichnis namens www.ebvz.de storniert. Zudem hat das Unternehmen zugesichert, die eingetragenen Daten aus dem Verzeichnis zu löschen. Ursprünglich hatte der Branchenbuch­anbieter 711,62 Euro brutto verlangt. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Branchenbucheintrag täuschungsbedingt zustandegekommen ist. Die Stornierung der Rechnung zeigt, dass ein Vorgehen gegen den Verlag für elektronische Medien Melle durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.

Anwaltliche Hilfe

Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung des Verlags für elektronische Medien Melle wegen eines Eintrags im Firmenverzeichnis www.ebvz.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Gern vertreten wir Ihre Rechte zum Pauschalpreis, wenn Sie sich gegen einen dubiosen Branchenbuch­anbieter wehren möchten.

Gern beantworten wir Ihre Fragen unter Tel.: (030) 31 00 44 00

Ein Fachbeitrag von [Anbieter­kenn­zeichnung]

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