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Schadensersatzrecht | 09.11.2018

Abgas­skandal

Vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung: LG Stuttgart verurteilt Porsche zu Schaden­ersatz

Sportwagen­hersteller Porsche erstmals zur Rücknahme eines Diesel-Fahrzeugs der Schadstoff­klasse 6 verurteilt

Porsche muss im Diesel­skandal einem Cayenne-Käufer Schadens­ersatz zahlen. Durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalt­einrichtung bei der Abgas­reinigung habe Porsche den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sich schadens­ersatz­pflichtig gemacht, entschied das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (Az.: 6 O 175/17).

„Nachdem bereits zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW im Abgas­skandal schadens­ersatz­pflichtig ist, hat nun – soweit bekannt - erstmals ein Gericht auch Porsche verurteilt. Das Urteil dürfte Strahlkraft in verschiedene Richtungen haben. Denn es geht nicht um den Motor EA 189, sondern um die größeren V6 bzw. V8-Diesel­motoren, die nicht von Porsche gebaut wurden, sondern von der Konzern­schwester Audi. Diese Motoren wurden in verschiedenen Modellen von Audi, Porsche und VW verbaut. Das aktuelle Stuttgarter Urteil dürfte sich positiv auf weitere Verbraucher­klagen auswirken“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, Brüllmann Rechts­anwälte, aus Stuttgart.

Schadensersatzanspruch wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung

In dem konkreten Fall hatte ein Käufer eines Porsche Cayenne Diesel auf Schadens­ersatz geklagt. Der Cayenne, Baujahr 2014 mit der Schadstoff­klasse 6, war aufgrund einer unzulässigen Abschalt­einrichtung zurück­gerufen worden, um ein Software-Update aufzuspielen. Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalt­einrichtung habe Porsche über die Zulassungs­fähigkeit des Modells getäuscht und den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Dieser habe damit rechnen müssen, dass das Kraftfahrt-Bundesamt das Fahrzeug stilllegt. Es sei davon auszugehen, dass der Kläger das Fahrzeug bei Kenntnis der Abschalt­einrichtung nicht gekauft hätte, so das LG Stuttgart.

Richter werten Schreiben von Porsche als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst”

Für das Vorliegen einer unzulässigen Abschalt­einrichtung spricht nach Ansicht des Land­gerichts Stuttgart ein Schreiben von Porsche an den Käufer. Darin teilte der Autobauer mit, dass in dem Fahrzeug eine Software verbaut sei, die zu einem höheren Ausstoß von Stickoxiden im Straßen­verkehr im Vergleich zum Prüfstand führe. Um dies zu beheben, sei ein Software-Update nötig. Dieses Schreiben wertete das Gericht als „Zeugnis der Beklagten gegen sich selbst“. Im Ergebnis muss Porsche den Cayenne zurück­nehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungs­entschädigung erstatten.

Urteil noch nicht rechtskräftig

„Da das Urteil noch nicht rechts­kräftig ist, kann Porsche noch Berufung einlegen. Es bleibt aber abzuwarten, ob es der Autobauer auf eine Entscheidung durch ein Oberlandes­gericht ankommen lässt. VW hat dies im Abgas­skandal bisher vermieden“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert.

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Die Kanzlei Brüllmann Rechts­anwälte ist Partner der IG Diesel­skandal und bietet Ihnen eine kostenlose Erst­ein­schätzung Ihrer Möglichkeiten an.

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